Briefwahl

Jeder Wahlberechtigte hat auch die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Der Briefwahlantrag kann unter Verwendung des entsprechenden Vordruckes, der mit der Wahlbenachrichtigungskarte versandt wurde, oder durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro im Rathaus, Erdgeschoss Zimmer Nr. 0.02 und 0.03, bis 14. März 2014, 15.00 Uhr ­gestellt werden.

Briefwahlunterlagen können auch elektronisch über das Internet beantragt werden, allerdings nur bis zum 12. März 2014, 16.00 Uhr. Ein Link zum Software-Partner der Gemeinde, bei dem dieser Antrag gestellt werden kann, ist ebenfalls auf der Startseite der Taufkirchener Homepage eingerichtet.

Bei plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, Sonntag, 16. März 2014, 15.00 Uhr, ausgestellt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall an den Gemeindewahlleiter (Tel. 0152 34502215).

Allgemeine Auskünfte zur Briefwahl erteilen die Mitarbeiter des Bürgerbüros, Tel. 08084 3741, 3743, 3744, 3745 oder 3747.

Wichtig!

Geben Sie Ihre Briefwahlunterlagen so rechtzeitig zur Post, dass sie spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr der Gemeinde vorliegen oder werfen Sie die Wahlbriefe spätestens am Wahltag, 16. März 2014, bis 18.00 Uhr, in den Briefkasten des Rathauses.