Pflegekrisendienst im Landkreis Erding

Der Pflegekrisendienst des Landkreises kommt dort zum Einsatz, wo Menschen jeglichen Alters aufgrund eines Ereignisses (z.B. Entlassung aus Klinik) nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.

Er hilft, sobald kein anderer Dienst wirtschaftlich und/oder ehrenamtlich bzw. Familienangehörige dazu in der Lage sind (kein Ersatz für eine grundlegende ambulante/stationäre Pflege).

  • Max. Unterstützungsdauer = 5 Tage
  • Kostenlos für den zu Pflegenden und seine Angehörigen
  • Erreichbarkeit: tägl. 9.00 – 16.00 Uhr
    Außerhalb dieser Zeit werden die Anliegen in einer Telefonzentrale aufgenommen.
  • In Kooperation mit dem BRK

Aus dem Landkreis Erding beteiligen sich aktuell 19 Kommunen mit je einem Euro pro Einwohner an der Finanzierung. Der Landkreis Erding bezahlt 40.000 Euro/Jahr. Auch für 2023 hat die Vilsgemeinde die Finanzierung zugesichert. Der Gemeinderat genehmigte in der Sitzung vom
8. November 2022 den Zuschussbetrag.