Infos zum Rasenmähen

Motorbetriebene Rasenmäher dürfen an Werktagen nur in der Zeit von 7 bis 19 Uhr betrieben werden (Ausnahme: Land- und Forstwirtschaft). Leisere Geräte mit einem Schallleistungspegel von weniger als 88 Dezibel (A) dürfen auch von 19 bis 22 Uhr benutzt werden.

An Sonn- und Feiertagen dürfen motorbetriebene Rasenmäher grundsätzlich nicht in Betrieb genommen werden.