Außenbereichssatzung für Großschaffhausen

Der Gemeinderat entschied am 22.02.2011, für die Ortschaft Großschaffhausen eine Außenbereichssatzung zu erlassen. Die­se ermöglicht es künftig, Baulücken im Bestand zu schließen bzw. einer Wohnbebauung zuzuführen. Zum Satzungsentwurf kann bis zum 9. April 2011 Stellung genommen werden.

Die Unterlagen liegen zu den allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zi. 2.13/II. OG, zur Einsichtnahme aus. Zum Satzungsentwurf können Vorschläge, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Weitere Auskünfte erteilt der zuständige Sachbearbeiter, Hans Baumgartner, unter der Rufnummer 08084 / 37 35, E-Mail: baumgartner@taufkirchen.de.

Plan Großschaffhausen