Resolution der Gemeinde Taufkirchen(Vils) zur geplanten 3. Start- und Landebahn am Flughafen München

Die Regierung von Oberbayern hat bezüglich der geplanten 3. Start-
und Landebahn am Verkehrsflughafen München ein Raumordnungsverfahren
durchgeführt. Das Vorhaben wurde landesplanerisch positiv beurteilt,
allerdings enthält die Beurteilung verschiedene Maßgaben,
u. a. zum Schutz der Flughafen-Anwohner vor Fluglärm, zur Verkehrserschließung,
zum Natur- und Landschaftsschutz, zum Bodenschutz und zum Gewässer-
und Grundwasserschutz.

Eine Genehmigung zum Bau der 3. Start- und Landebahn ist mit dieser
Entscheidung noch nicht verbunden. Über die Genehmigung wird erst
auf Grund eines weiteren Antrags im Rahmen eines luftrechtlichen Planfeststellungsverfahrens
entschieden.

Am Raumordnungsverfahren wurden insgesamt 30 Kommunen, 35 Behörden
und 24 Verbände sowie 21 sonstige Organisationen beteiligt. Die
Gemeinde Taufkirchen (Vils) gehörte nicht zum Kreis der Beteiligten,
obwohl die Erweiterung des Flughafens auch auf den östlichen Landkreis
deutliche Auswirkungen v. a. in Bezug auf die verkehrliche Belastung
hat.

Der Taufkirchner Gemeinderat entschied sich daher in der Sitzung vom
29. Mai 2007 zu folgender Resolution zu dem von der Flughafen München
GmbH geplanten Bau einer 3. Start- und Landebahn:

„Der Verkehrsflughafen München hat in Bezug auf Arbeitsplätze
für die umliegenden Gebiete zwar grundsätzlich positive Auswirkungen,
negativ ist es jedoch zu sehen, dass sich örtliche Arbeitsplätze
nach München verlagern und strukturell der östliche Landkreis
in den Flughafen überhaupt nicht miteingebunden ist.

Durch die geplante Erweiterung des Flughafens mit einer 3. Start-
und Landebahn wird die verkehrsmäßige Belastung weiter ansteigen
und die Gemeinde Taufkirchen (Vils) vor noch größere Verkehrsprobleme
stellen. Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) fordert deshalb die für
den Flughafen München notwendige Verkehrsinfrastruktur, vor allem
im ostbayerischen Raum, leistungsfähig auszubauen. Konkret ist
es notwendig, Ortsumfahrungen für die B 388 in Taufkirchen (Vils)
und in Erding herzustellen, die B 15 Neu nicht nur in Teilabschnitten,
sondern in ihrer gesamten Strecke zwischen Rosenheim und Regensburg
zu errichten, den östlichen Landkreis über gut ausgebaute
Kreisstraßen an die A92 anzubinden und die Leistungsfähigkeit
des öffentlichen Personennahverkehrs zu verstärken.

Soweit für Maßnahmen der Infrastruktur ein „Umlandfond“ aufgelegt
wird, darf hieraus nicht nur der Raum Erding und Freising bedient
werden, vielmehr muss auch der östliche Landkreis dabei Berücksichtigung
finden.

Die Verantwortlichen werden nochmals mit Nachdruck
aufgefordert, die fehlenden Infrastrukturmaßnahmen für den
Betrieb des derzeitigen Flughafens zu erstellen.“