Neubau der B 388-Umfahrung Taufkirchen (Vils); Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.06.2007

Bei der Gemeinderatssitzung am 19. Juni 2007 gab das Staatliche Bauamt
Freising (vormals Straßenbauamt München) zu dem geplanten
Bau der Ortsumfahrung für die B 388 Taufkirchen (Vils) einen sehr
eingehenden Bericht über den Sachstand der Planung und des Verfahrens.
Aufgrund des erwarteten großen Interesses fand diese Gemeinderatssitzung
im Bürgersaal statt. Die Gemeinde hatte hierzu die am meisten betroffenen
Grundstückseigentümer persönlich eingeladen und darüber
hinaus auch die Anwohner der Landessiedlung und des Baugebietes „Ziegelfeld“ verständigt.

Nachdem bereits im Oktober 2006 ein Gespräch zwischen dem Bayerischen
Staatsministerium des Innern, der Regierung von Oberbayern und dem Staatlichen
Bauamt Freising geführt wurde und darüber hinaus im Dezember
2006 ein Gespräch im Rathaus mit den Hauptbetroffenen stattfand,
gab der Leiter des Staatlichen Bauamtes Freising, leitender Baudirektor
Bernhard Wagner, bekannt, wie sich nun der Planungs- und Verfahrensstand
darstellt. Von Herrn Wagner wurde Folgendes zum Ausdruck gebracht:

  • Die Anschlussstelle der B 388 an die B 15 bei Emling wird so geändert,
    dass der Anschlussast von der Nordostseite auf die Nordwestseite
    verlegt wird; dies führt auch dazu, dass nun doch die Gemeindeverbindungsstraße
    B 15 – Emling aufrecht erhalten wird.
  • Das Teilstück der geplanten B-388-Umfahrung zwischen der B 15
    und Reckenbach wird höhenmäßig abgesenkt, so dass sich
    in Bezug auf Lärmentwicklung für die Anwohner der „Landessiedlung“ und
    für die Anwohner von Reckenbach und Emling eine deutlich günstigere
    Situation ergibt. Es entfällt damit eine der beiden geplanten Brücken
    bei Emling und Reckenbach, d. h. der Anschluss von Emling und Reckenbach
    erfolgt über eine gemeinsame Brücke.
  • Die Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke
    bei Stadl erfolgt, wie in einem früheren Planungsentwurf vorgesehen,
    durch eine direkte Anbindung an die Anschlussstellenrampe;
    dadurch ist ein Teil des in diesem Bereich neu geplanten Wirtschaftsweges
    nicht mehr notwendig.
  • Die angestrebte Trassenverschiebung im Bereich des Eiblbaches wird
    nach näherer Prüfung nicht weiter verfolgt, da dies in Bezug
    auf den Artenschutz nicht mit den EU-rechtlichen Bestimmungen in
    Einklang stehen würde.

Die anwesenden GemeindebürgerInnen hatten Gelegenheit, ihre Einwände
zum Planfeststellungsverfahren persönlich vorzubringen. Aufgrund
der Vielzahl der Wortmeldungen möchten wir hier nur die wichtigsten
Forderungen vorstellen:

  • Verschiebung der Umfahrungstrasse nach Norden bzw. nach Westen
  • Überprüfung der Entscheidungsgrundlagen und Schaffung einer
    aktuellen Planung, in der die Bürgerbelange berücksichtigt
    sind
  • Erweiterung der Trasse – Umfahrung für die Ortschaften Aham
    und Granting mit einplanen
  • Ausreichende Lärmschutzmaßnahmen schaffen

Zur Debatte steht nun, inwieweit die von Anwohnern angestrebte großräumige
Trassenverschiebung nach Norden bzw. nach Westen (mit teilweisem Verlauf
auf dem Gebiet der Nachbargemeinde Steinkirchen) umsetzbar ist. Von Baudirektor
Bernhard Wagner wurde in der Gemeinderatssitzung hierzu deutlich gemacht,
dass eine solch großräumige Verschiebung der Trasse eine völlige
Neuplanung der gesamten Ortsumfahrung (mit neuer Vermessung, Baugrunduntersuchung,
naturschutzfachlicher Erhebung, einem neuen Vorentwurf mit Zustimmung
des Bundes und Neuerstellung der Planfeststellungsunterlagen) notwendig
machen würde. Der Zeitverlust würde nach Einschätzung
von Herrn Wagner etwa 10 – 15 Jahre betragen und in Anbetracht der vorhandenen
umliegenden Bebauung würden neue Betroffenheiten entstehen.

Das Staatliche Bauamt Freising führt in den nächsten Monaten
nun die eingangs geschilderten Umplanungsarbeiten durch, so dass das
Planfeststellungsverfahren voraussichtlich im Frühjahr 2008 weitergeführt
werden kann. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgt dann nochmals
eine öffentliche Auslegung mit der Möglichkeit für alle
BürgerInnen, Einspruch zu erheben. Anschließend findet durch
die Regierung von Oberbayern ein Erörterungstermin statt, bei dem
dann sowohl bisher geäußerte als auch ggf. neu eingebrachte
Einwände und Bedenken behandelt werden.

Zur B 388-Umfahrung erfolgt in der nächsten Kompass-Ausgabe
07/2007 eine gemeinsame Stellungnahme des Taufkirchener Gemeinderates.