Räum- und Streupflicht

In Anbetracht der Jahreszeit weist die Gemeinde Taufkirchen (Vils) wieder auf die Existenz der örtlichen „Winterdienst-Verordnung“ hin.

Die Verordnung beinhaltet im wesentlichen, dass in den Wintermonaten die entlang der Grundstücke liegenden Gehbahnen bzw. öffentlichen Straßen zu räumen und streuen sind.

Wichtiger Hinweis für alle Siedlungsbereiche: Sämtliche Gehwege, rund um das eigene Grundstück sind zu räumen und zu streuen, selbst wenn eine öffentliche Grünfläche zwischen Gehweg und Grundstück liegt. Bei Unfällen haftet der Grundstückseigentümer.

Die Verordnung ist bei Bauhofleiter Gerhard Patermann im Rathaus, Zimmer 2.11/II Stock, jederzeit einsehbar.