Außenbereichssatzung für die Ortschaft Vieth

Die Ortschaft
Vieth ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan
baulich nicht überplant; sie ist daher dem Außenbereich
zuzuordnen. Eine bauliche Entwicklung ist nur im Rahmen privilegierter
landwirtschaftlicher Vorhaben möglich.

Die gesamten Bürgerinnen
und Bürger der Ortschaft Vieth
haben im vergangenen Monat einen gemeinschaftlichen Antrag auf
Erlass einer Außenbereichssatzung an die Gemeinde Taufkirchen(Vils)
gestellt. Die Vorprüfung beim Landratsamt Erding ergab eine
grundsätzliche Zulässigkeit der Satzung.

Der Grundstücks-
und Bauausschuss entschied sich in der Sitzung vom 14. Juni dieses
Jahres für die Einleitung des entsprechenden
Bauleitplanverfahrens. Die Angelegenheit wird in einer der nächsten
Sitzungen des Gemeinderates behandelt.

Nähere Auskünfte
zum Verfahren erteilen Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 / 37 27
oder Hans Baumgartner, Tel. 08084 / 37 21.