Gewässerpflege- und -entwicklungsplan

„Ein guter ökologischer Zustand aller Gewässer
soll bis zum Jahr 2015 erreicht werden“: Dies sind die Vorgaben
der neuen Wasserrahmen-Richtlinen, die das Europäische Parlament
vor einiger Zeit erlassen hat (siehe Kompass
06/2004
).

Für
die Gemeinde Taufkirchen(Vils), zuständig für die
wasserrechtlichen Vorschriften der Gewässer III. Ordnung bedeutete
dies konkret, dass ein Gewässerpflege- und -entwicklungsplan
notwendig ist, um die ca. 77 km Gewässer im Gemeindegebiet zunächst
zu erfassen und zu bewerten.

Das mit der Erstellung dieses
Planes beauftragte Ing.-Büro Sehlhoff
aus Vilsbiburg stellte den Gewässerpflege- und entwicklungsplan
erstmals in der Bürgerversammlung in Wambach im November 2005
vor. In sehr anschaulicher Weise zeigte der zuständige Mitarbeiter,
Dipl. Ing. Christian Bichlmaier, den derzeitigen Zustand der „Klein-
und Kleinstgewässer“ auf und regte gleichzeitig Maßnahmen
an, welche die Gewässer erhalten, entwickeln und evtl. auch
gestalten. „Eine
Vielzahl von Verbesserungsmöglichkeiten“, so stellte er
abschließend
fest, „hängt jedoch von der Bereitschaft der privaten
Ufereigentümer
ab“.

In der Sitzung vom 29.11.2005 übernahm der Gemeinderat
das Planwerk im vollen Umfang. Die Umsetzung einzelner konkreter
Maßnahmen hieraus
erfolgt jedoch nur nach erneuter Beschlussfassung, sofern die
entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Ausführliche
Informationen zur Gewässerentwicklungsplanung
sowie Einsicht in die Liste der Gewässer III. Ordnung erhalten
Sie bei Herbert Mayerthaler, Rathaus, Tel. 08084 / 37 27.