Online-Antrag im Schwerbehindertenrecht

Das Landesversorgungsamt
Bayreuth weist darauf hin, dass seit Anfang 2005 in Bayern die
Möglichkeit besteht, Schwerbehindertenanträge
online zu stellen. Der Online-Antrag kann aufgerufen werden unter
der Adresse www.schwerbehindertenantrag.bayern.de.

Er kann rund
um die Uhr bequem von zu Hause aus gestellt werden. Das Verfahren
ist barrierefrei, sicher und bietet hohen Bedienkomfort: Der
Antrag ist nach Art eines Interviews aufgebaut, d.h. die gestellten
Fragen werden auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt. Der Schreibaufwand
ist auf das absolut notwendige Maß beschränkt, da
viele Fragen durch Ankreuzen oder durch Auswahl in einem beantwortet
werden können. Auf diese Weise können auch die behandelnden Ärzte
und Krankenhäuser aus einer Datenbank ausgewählt werden.
Langwieriges Eingeben von Anschriften ist nicht mehr notwendig.

Über
Links werden zahlreiche Hilfen mit Erläuterung angeboten.
Das zuständige Versorgungsamt wird automatisch bestimmt.
Zum Schluss muss lediglich eine Kurzversion des Antrages (mit
Einverständniserklärung)
ausgedruckt und unterschrieben an das Versorgungsamt geschickt
werden, da für einen rechtswirksamen Antrag die Unterschrift
des Antragstellers erforderlich ist.

Anordnung

Das Amt für Landwirtschaft und Forsten Ebersberg
erlässt gemäß § 3
Abs.4 Satz 2 Düngeverordnung folgende

Anordnung:
Die Sperrfrist für die Ausbringung von Gülle,
Jauche, Geflügelkot
und den für die Ausbringung auf Grünland zugelassenen flüssigen
N-haltigen Sekundärrohstoffdüngern wird abweichend von §3
Abs. 4.1 Düngeverordnung auf Grünlandflächen im Bereich
des Landkreises Erding im Hinblick auf die besonderen,
klimatischen und betrieblichen Voraussetzungen festgelegt auf die Zeit
vom

5. Dezember 2005 bis 5. Februar 2006.

Im Übrigen bleiben die
Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt.