Außenbereichssatzung für Permering

Im Flächennutzungsplan
ist die gesamte Ortschaft Permering als Fläche für die
Land- und Forstwirtschaft ausgewiesen. Eine bauliche Entwicklung
ist daher nur im Rahmen privilegierter
landwirtschaftlicher Vorhaben möglich. Aufgrund einer Bauvoranfrage
signalisierte das Landratsamt Erding, dass über den Erlass
einer Außenbereichssatzung auch ein nicht landwirtschaftliches
Vorhaben genehmigungsfähig wäre.

Der Gemeinderat fasste
in der Sitzung vom 04.11.2003 den Aufstellungsbeschluss für
die Außenbereichssatzung in Permering. Die Verwaltung
wurde beauftragt, das entsprechende Bauleitverfahren durchzuführen.
Die Grundstückseigentümer werden im Rahmen der Bürger-
und Fachstellenbeteiligung am Verfahren beteiligt.

Nähere Auskünfte erteilen
Hans Baumgartner, Tel. 08084 / 3721 oder Herbert Mayerthaler, Tel.
08084 / 37 21.