Kurzbezeichnung: Keine Männerforensik in Taufkirchen

Wir, die nachstehend unterzeichnenden Bürgerinnen
und Bürger der Gemeinde Taufkirchen(Vils) beantragen die Durchführung
eines Bürgerentscheids zu folgender Fragestellung:

Sind Sie dafür, dass
in Taufkirchen keine Männerforensik eingerichtet wird und die Gemeinde
Taufkirchen zu deren Verhinderung alle zulässigen Maßnahmen, besonders
alle bau- und bauplanungsrechtlichen Maßnahmen ergreift, insbesondere

1. einen Bebauungsplan für das
Klinikgelände des Bezirks Oberbayern aufstellt, in dem der
jetzige Bestand an Nutzungen und deren Ausmaß festgeschrieben
wird, die Erweiterung um eine Männerforensik gleich
welcher Art ausgeschlossen, allenfalls eine angemessene
Erweiterung der vorhandenen Frauenforensik mit zur Zeit 44 Planbetten
um max. 56 Plätze zugelassen wird. Die Höchstgrenze von
100 Forensikpatientinnen darf nicht überschritten werden und
ist mit Grundbucheintrag durch den Bezirk dinglich zu sichern.

2. gleichzeitig zur Sicherung der Ziele des aufzustellenden
Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlässt;

3. bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens keinem
Baugesuch des Bezirks oder eines Dritten zustimmt, das der Erweiterung
des Bestandes dient, sowie keinen Vertrag mit dem Bezirk, Freistaat
Bayern oder einem Dritten abschließt, der eine Erweiterung
der ausgeübten Nutzungen und des Bestandes gestattet?

Begründung:
Wir Taufkirchner/innen haben bisher mit der psychiatrischen Klinik des Bezirks
Oberbayern im guten Einvernehmen gelebt. Wir haben auch die Angliederung
einer Frauenforensik akzeptiert. Wir können uns auch vorstellen, dass
diese um höchstens 56 Plätze (auf insgesamt 100 Plätze) erweitert
wird. Wir sind jedoch nicht damit einverstanden, dass in diesem Zuge auch
eine Männerforensik gleich welcher Art in Taufkirchen eingerichtet wird.
Die Gemeinde besitzt die Planungshoheit. Das Klinikgelände ist bislang
nur im Flächennutzungsplan als Sondergebiet dargestellt, was nicht automatisch
Baurecht begründet. Die Gemeinde kann vielmehr in einem noch aufzustellenden
Bebauungsplan das Ausmaß des Baurechts und die dort stattfindenden
Nutzungen der Art und dem Umfang nach festlegen. An diese Festsetzungen ist
der Bezirk als Eigentümer gebunden.
Wir meinen, dass die Gemeinde im Interesse einer gedeihlichen Entwicklung unseres
Heimatortes und der Akzeptanz der Bevölkerung von seiner Planungshoheit
gebrauch machen soll. Wir haben schon für den gesamten Bezirk Oberbayern
genügend Last getragen. Unsere örtliche Gemeinschaft verträgt
keine weitere Belastung.

Vertreterinnen oder Vertreter der Unterzeichnenden:

Familienname,
Vorname
Anschrift (Straße,
Hs.Nr., PLZ, Ort)
Telefon
1. Hilger Hubert Weidenstr. 2,
84416 Taufkirchen
08084-94 62 87
2. Euwens-Albrecht
Margarete
Tulpenstr. 11,
84416 Taufkirchen
08084-72 84
3. Leiner Barbara Dorfener Str. 33,
84416 Taufkirchen
08084-34 85

Stellvertreter für den Fall der Verhinderung:

Familienname,
Vorname
Anschrift (Straße,
Hs.Nr., PLZ, Ort)
Telefon
Zu 1. Berger Richard Hochplattenstr. 6,
84416 Taufkirchen
08084-25 88 17
Zu 2. Westphal Birgit Egerstr. 1,
84416 Taufkirchen
08084-89 45
Zu 3. Doubrawa Thomas Lärchenstr. 9,
84416 Taufkirchen
08084-36 78

Die Vertreterinnen oder Vertreter werden ermächtigt, Änderungen
oder Streichungen an diesem Begehren vorzunehmen, sofern dies für
die Zulässigkeit des Begehrens erforderlich erscheint, und
das Begehren bis zum Beginn der Verschickung der Abstimmungsbenachrichtigung
gemeinschaftlich zurückzunehmen. Sollten Teile des Begehrens
unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift
weiterhin für die verbleibenden Teile