Neubau eines Kinder- und Jugendhauses

Nach Fertigstellung des Katholischen Kindergartens
am Korbinianweg im nächsten Jahr werden nur drei der bislang
fünf bestehenden
Kindergartengruppen in das neue Gebäude einziehen. Der Kinderhort
und die zwei verbleibenden Kindergartengruppen werden der Gemeinde
Taufkirchen (Vils) überlassen.

Nachdem die Gemeinde hierfür
keine Unterbringungsmöglichkeiten
hat, sind Neubaumaßnahmen unumgänglich. Aus diesem Grund
hat der Gemeinderat am 12. August dieses Jahres eine Entwurfsplanungen
für das seit Jahren angedachte Kinder- und Jugendhaus bei
der Firma kplan AG aus Abensberg (www.kplan.de) in Auftrag gegeben.
Der Neubau ist auf dem Grundstück des alten Pfarrhofes am
Pfarrweg vorgesehen, für das die Gemeinde Taufkirchen (Vils)
von der Pfarrpfründestiftung ein Erbbaurecht erhält.

Frau Schlör, die zuständige Architektin
der kplan AG, präsentierte dem Gemeinderat am 30. September
2003 die Entwürfe
zum Bau des Kinder- und Jugendhauses (siehe Plan). In zwei Gebäudekomplexen
sind Kindergarten, Hort und die Räume für die Ganztagesbetreuungsangebote
der Grund- und Hauptschule eingeplant. Die Räume sind vor
allem nach funktionalen Gesichtspunkten aufgeteilt und damit vielfältig
verwendbar. Durch die unmittelbare Nähe zur Schule ist das
geplante Kinder- und Jugendhaus auch für schulische Zwecke
bestens geeignet.

Einen unerwarteten Lichtblick
bezüglich der Finanzierung des
Kinder- und Jugendhauses bildet das seit Anfang des Jahres bestehende
4-Milliarden-Programm des Bundes („Zukunft Bildung und Betreuung“).
Allein in Bayern werden neue Einrichtungen im Ganztagesschulbereich
mit 600 Mio. Euro unterstützt. Auch offene Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
mit einem Angebot an mindestens drei Tagen pro Woche, wie dies
in unserem Kinder- und Jugendhaus vorgesehen ist, erhalten eine
staatliche Förderung von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen
Kosten.

Der Gemeinderat stimmte dem Konzeptentwurf für den
Neubau des Kinder- und Jugendhauses zu. Die Entscheidung, ob und
wann
die Baumaßnahme abgewickelt werden kann, hängt jedoch
von den Finanzierungsmöglichkeiten ab und wird erst dann getroffen,
wenn definitiv feststeht, in welcher Höhe die Gemeinde Staatszuschüsse
erhält.


3. VITA-Treffen