Abwasserbeseitigung

Alle Anwesen im Gemeindebereich
von Taufkirchen(Vils), die nicht an die zentrale Kläranlage
angeschlossen sind, mussten bis 5. Mai 2003 einen Erhebungsfragebogen
an das Landratsamt Erding
zurücksenden.

Der Freistaat Bayern hat nun aktuell neue „Richtlinien
für
Zuwendungen zu Kleinkläranlagen“ erlassen. Danach wird
die Nachrüstung der betroffenen Kleinkläranlagen mit
einer biologischen Reinigungsstufe mit bis zu 1.500 € gefördert.

Voraussetzung für die Gewährung dieser Förderung
ist folgender Verfahrensablauf:

1. Erstellung eines Abwasserentsorgungskonzeptes
durch die Gemeinde Taufkirchen(Vils) in Abstimmung mit dem Landratsamt
Erding und
dem Wasserwirtschaftsamt Freising.

2. Zum Einbau der biologischen
Reinigungsstufe erteilt das Wasserwirtschaftsamt Freising der Gemeinde
Taufkirchen (Vils) für die betreffenden
Ortsteile den vorzeitigen Baubeginn.

3. Das Landratsamt Erding
erteilt für die betroffenen Kleinkläranlagen
die wasserrechtliche Erlaubnis.

4. Der betroffene Grundstückseigentümer
errichtet die biologische Nachreinigungsstufe nach den Vorgaben
des Bayerischen
Landesamtes für Wasserwirtschaft. Ein privater Sachverständiger
muss die ordnungsgemäße Ausführung protokollieren.

5. Der Grundstückseigentümer beantragt die Fördermittel
bei der Gemeinde Taufkirchen(Vils). Die Antragstellung kann auch über
das Internet erfolgen.

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) wird in den
nächsten Wochen
eine Bürgerversammlung zur aktuellen Situation abhalten. Weitere
Informationen zum Verwaltungsablauf und zum Förderverfahren
sind unter www.rzkka.bayern.de erhältlich.

Persönliche
Auskünfte erteilen:

Landratsamt Erding

  • Frau Schütz, Tel. 08122/58228
  • Frau Haldenwang,
    Tel. 08122/58285

Gemeinde Taufkirchen(Vils)

  • Herr Mayerthaler, Tel. 08084
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