Hundesteuer

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass
Gemeindebürger es – absichtlich oder unabsichtlich – unterlassen,
ihren Hund ordnungsgemäß bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.
Hundehalter, die bisher dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen
sind, werden aufgefordert, dies nachzuholen. Von der Gemeinde Taufkirchen(Vils)
werden Kontrollen durchgeführt – Verstöße gegen
die Meldepflicht können mit 500 € geahndet werden.

Nähere Informationen bei Herrn Miksch, Tel. 08084
/ 37 51 oder 0171 / 26 21 572