Bebauungsplanänderung „Attinger Siedlung“

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in seiner
Sitzung vom 30.07.2002 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
„Attinger Siedlung“ beschlossen.

Auf dem derzeit noch unbebauten Grundstück zwischen
der Rosenstraße und der Geistl.-Rat-Bachmaier-Straße
sind laut Bebauungsplan vom 4. Februar 1972 zehn Einfamilienhäuser
zulässig.

Aufgrund der Höhensituation ist die Bebauung heute
nicht mehr zeitgemäß. Die Grundstückseigentümer
haben daraufhin die Änderung des Bebauungsplanes angeregt.
Laut Vorentwurf des Architekturbüros Wolf aus Fürstenfeldbruck
sollen nunmehr neun Einfamilienhäuser mit je zwei Wohneinheiten
entstehen. Die Geländesituation wird in der neuen Planung besser
berücksichtigt. Die Verwaltung wird in Kürze das erforderliche
Bauleitplan-Verfahren einleiten.

Nähere Auskünfte erteilt Herr Mayerthaler,
Rathaus, Zi. 109, Tel. 08084/37 27.