Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Taufkirchen(Vils) über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Taufkirchen-Ortskern“

Aufgrund des § 142 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches
erlässt die Gemeinde Taufkirchen(Vils) folgende Änderungssatzung
zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Taufkirchen-Ortskern“:

§ 1

§ 1 erhält folgende Fassung:

㤠1

Festlegung des Sanierungsgebietes
Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche
Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche
Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet werden.
Das insgesamt 36,7 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich
als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung
„Taufkirchen-Ortskern“.
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile
innerhalb der im Lageplan M: 1 : 5000 abgegrenzten Fläche.
Dieser ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.“

§ 2

Diese Satzung wird gemäß § 143
Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.