Welche Veranstaltungen fallen nicht unter das Infektionsschutzgesetz?

– Reine vereinsinterne Veranstaltungen wie z.B. Vereinssitzungen, Schulungsveranstaltungen und
Weihnachtsfeiern, zu denen nur Vereinsmitglieder Zugang haben.
– Die Bewirtung in Vereinsheimen, die keinen gewerbsmäßigen Charakter hat und zu der nur Vereinsmitglieder
Zugang haben.

Bestehen zu einer Veranstaltung Zweifel, ob diese unter das Infektionsschutzgesetz fällt, sollte vorher mit dem
Landratsamt Erding, Abteilung Lebensmittelüberwachung, Tel. 08122/58203, Rücksprache genommen werden.