Neue verkehrsregelnde Maßnahmen im Bereich des Hierlhofes

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlässt die Gemeinde Taufkirchen(Vils) aufgrund der §§
44, 45 der Straßenverkehrsordnung i.V.m. Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrsordnung
als zuständige Verkehrsbehörde folgende

Anordnung:

1. Die Parkplatzfläche westlich des Hierlhofes bzw. südlich des Feuerwehrgerätehauses wird mit Ausnahme der
für die Feuerwehr reservierten Parkstände als Kurzparkzone (Parkscheibe 2 Stunden – zeitliche Beschränkung
von 8.00 – 18.00 Uhr) ausgewiesen.

2. Der Innenhof auf der Ostseite des Hierlhofes, der bisher für den gesamten Verkehr gesperrt war, wird für den
Lieferverkehr der umliegenden Geschäfte freigegeben. Im Zufahrtsbereich wird der Absperrpfosten ausgebaut
und stattdessen folgende Beschilderung aufgestellt: „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit dem Zusatzzeichen
„Lieferverkehr frei“.

3. Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen am 18.04.2001 in Kraft.

Gründe:
Die vorgeschlagene Beschilderung wurde im Rahmen eines Gesprächstermins zwischen dem 1. Bürgermeister
und dem Gewerbeverein Taufkirchen(Vils) bzw. den Geschäftsinhabern rund um den Hierlhof abgesprochen, um
zum einen die bestehenden Parkplätze westlich des Hierlhofes verstärkt für den Kundenverkehr freizuhalten und
zum anderen die Belieferung der Geschäfte zu erleichtern.