Aus dem Gemeinderat: Wasserverbrauchsgebühr gesenkt

Zwei
Faktoren bestimmen im wesentlichen die Wassergebühren der Kommunen:
Eine Umlage aus der Finanzierung von Investitionen für die
Wasserversorgung und die Betriebskosten der Wasserwerke. Dass die
Wasserverbrauchsgebühr im Gemeindebereich Taufkirchen (Vils)
ab 01.01.2002 gesenkt werden kann, liegt an einer günstigen
Entwicklung beider Faktoren. Zum einen wird die Belastung aus der
Finanzierungsumlage durch Rückführung von Investitionskrediten
im Lauf der Jahre immer geringer. Billigeres Wasser ist aber auch
der äußerst sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung
unseres Wasserwerkes zu verdanken. Auf Beschluss des Gemeinderates
vom 18.12.2001 beträgt die Wasserverbrauchsgebühr pro
cbm Wasser nun

1,12 € (= 2,19 DM, bisher 2,40
DM)

Die Grundgebühr wurde mit geringfügigen Auf-
oder Abrundungen wie folgt von Deutsche Mark auf Euro umgerechnet:

Wasserzähler mit Nenndurchfluss

bis     2,5 cbm/h:  49 €
/Jahr (= 95,84 DM, bisher 96 DM)

bis     6,0 cbm/h:  86 €/Jahr
(= 168,20 DM, bisher 168 DM)

bis   10,0 cbm/h: 135 €/Jahr (= 264,04
DM, bisher 264 DM)

bis   15,0 cbm/h: 264 €/Jahr (= 516,34
DM, bisher 516 DM)

bis   40,0 cbm/h: 356 €/Jahr (= 696,28
DM, bisher 696 DM)

über 40,0 cbm/h: 466 €/Jahr (= 911,42 DM,
bisher 912 DM)

Die Zahlen stammen aus einer Gebührenbedarfsberechnung,
die der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) für
die Gemeinde erstellt hat. Die Gebührenbedarfsberechnung erstreckt
sich auf einen Kalkulationszeitraum von 2 Jahren (01.01.2002 – 31.12.2003)
und beinhaltet nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes
kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene
Gebührensätze. Soweit in den Vorjahren Kostenüberdeckungen
erzielt wurden, werden diese innerhalb des genannten Kalkulationszeitraumes
ausgeglichen.

Dieses Beispiel verdeutlicht, wie wichtig eine vorausschauende
Investitionspolitik für eine Gemeinde ist. Langfristig ist
es nicht nur besser, sondern auch kostengünstiger, moderne
und auf dem neuesten Stand der Technik befindliche Versorgungseinrichtungen
zu schaffen. Großprojekte wie Wasser- oder Abwasserversorgung
sind nur mit Fremdmitteln zu realisieren. Durch die Rückführung
von Krediten und günstigere Betriebskosten sind sinnvolle Investitionen
aber auf lange Sicht wesentlich rentabler als Flickschusterei.

Neben der Gebührenbedarfsberechnung wurde durch
den BKPV auch eine neue Beitragskalkulation erstellt. Danach ergeben
sich für den bei einem Neuanschluss oder bei einer Geschossflächenerweiterung
zu erhebenden Herstellungsbeitrag ab 01.01.2002 folgende Beitragssätze:

a) pro qm Grundstücksfläche:
    1,40 € (= 2,74 DM, bisher 1,63 DM)

b) pro qm Geschossfläche:
    4,37 € (= 8,55 DM, bisher 8,07 DM)

Die Beitragssätze mussten angepasst werden, um
zu gewährleisten, dass der Investitionsaufwand für den
Neubau von Wasserleitungen, insbesondere in den Neubaugebieten,
nicht zu Lasten des Gebührenzahlers geht, sondern durch die
Herstellungs-(=Anschluss-)Beiträge gedeckt wird. Grundlage
hierfür ist eine sog. Durchschnittskalkulation, die unter Berücksichtigung
des Kommunalabgabengesetzes für einen repräsentativen
Aufwandszeitraum von neun Jahren erstellt wurde.