Wochenendverkehr mit Anruflinientaxen

Die Wochenend-Busverbindung der Linie 562 (Erding – Inning – Taufkirchen(Vils)
und zurück) sowie weitere Verbindungen im Landkreis Erding wurden
entsprechend dem Beschluss des Kreistages ab 12. Dezember 2004 auf eine
Bedienung mit Anruflinientaxen umgestellt.

In Konsequenz an die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes Erding wurde
die Nutzung aller Fahrtenangebote überprüft und schwach ausgelastete
Fahrten im verträglichen Maße zurückgenommen. Dies betrifft
u.a. die Linien

– 561 Erding – Taufkirchen(Vils) – Burgharting
– 562 Erding (S) – Taufkirchen(Vils)
– 581 (Rufbus) Dorfen-Bahnhof
– Taufkirchen – Moosen

Der neue Fahrplan für Bahn und Busse
ist im Rathaus bei Herrn Maierthaler, Zimmer Nr. 9/EG, ab sofort
erhältlich.
Nähere
Informationen zum Abruf eines Anruflinientaxis erhalten Sie im
nachfolgenden Hinweis des Landratsamtes Erding, Abteilung Regionalmanagement/ÖPNV,
Herr Gutt, Tel. 08122/581238.

So funktioniert das Anruflinientaxi
am Wochenende
(Linie
501, 502, 505, 562 und 568):

Die am Wochenende als Anruflinientaxi (ALT) gekennzeichneten Linien
werden nur bei Bedarf an den ausgedruckten Haltestellen und nur zu den
ausgedruckten Abfahrtszeiten bedient. Fahrtwünsche von oder zu diesen
Haltestellen müssen telefonisch angemeldet werden.

Die Bedienung erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft der Taxiunternehmen
Lechner, Pawelczyk, Köhler und Rainer.

Und so geht´s:

Anmeldung spätestens zu der im Fahrplan bei der jeweiligen Fahrt
angegebenen Zeit unter der Telefon-Nummer

0 81 22 / 22 96 79

Dabei müssen folgende Angaben gemacht werden:

1. Gewünschte Einstiegshaltestelle lt. Fahrplan
2.
Gewünschte Abfahrtszeit
3. Gewünschte Zielhaltestelle
lt. Fahrplan
4. Anzahl der Fahrgäste
5. Namen
und Telefonnummern der Fahrgäste

Das Telefon ist an Samstagen
und/oder Sonn- und Feiertagen, an denen das Anruflinientaxi fährt,
durchgehend von 5.30 Uhr bis 30 Min. vor Abfahrt der letzten Fahrt
besetzt.

Fahrtwünsche können auch für mehrere Tage im voraus
angemeldet werden. Bei regelmäßig wiederkehrenden Fahrtwünschen
(z.B. Fahrt zur Arbeit am Wochenende) kann auch ein Dauerauftrag
erteilt werden. Das Aussetzen eines Fahrtwunsches (z.B. Urlaub)
muss dann gemeldet werden. Wird trotz eines Beförderungsauftrags
der Fahrgast nicht an der Haltestelle angetroffen, erlischt automatisch
der Dauerauftrag.

Es gilt der MVV-Tarif.

Reisegruppen können nicht befördert
werden.