Erteilung eines SEPA-Mandats

(Einzugsermächtigung)

Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November sind bei der Gemeindekasse zur Zahlung fällig:

  • Grundsteuer (oder Sonderfälligkeit auf Antrag am 01.07.2021)
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer

Wer nicht am SEPA-Lastschrift-Verfahren teilnimmt wird gebeten, unter Angabe der Personen-Kontennummer (siehe Steuerbescheid), den fälligen Betrag rechtzeitig zu überweisen.

Damit keine Termine übersehen werden, ist es von Vorteil, der Gemeinde Taufkirchen (Vils) ein SEPA-Mandat (früher Einzugsermächtigung) zu erteilen. Dieses Formblatt finden Sie auf der Homepage der Gemeinde.

Auf Wunsch wird das Formular gerne übersandt.

Gemeindekasse: Thomas Schülke, Tel. 08084 3753 oder Andrea Ayrenschmalz, Tel. 08084 3751.