Aufwendungs- und Kostenersatz für Feuerwehreinsätze

Für technische Hilfeleistungen, in der Regel bei Verkehrsunfällen,
ist der Verursacher nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetzt zum Ersatz
der entstandenen Einsatzkosten verpflichtet. Die dafür geltenden
Kostenpauschalen sind in der entsprechenden gemeindlichen Satzung geregelt.
Der Gemeinderat passte am 27.05.2008 die bis dato geltenden Kostensätze
aus dem Jahr 2000 entsprechend an. Die Satzung ist bei Georg Schmittner,
Zimmer 0.15/EG, während der allgemeinen Dienststunden einzusehen.

Hinweis: Brandeinsätze unterliegen grundsätzlich
keinem Aufwendungs- und Kostenersatz!