Änderungssatzung für den Ortsteil Moos

Der Gemeinderat hat bereits am 12.02.2008 entschieden, die bestehende
Außenbereichssatzung für die Ortschaft Moos dahingehend zu ändern,
dass:

– im Geltungsbereich pro Wohngebäude max. 3 Wohneinheiten

– und je Wohnhaus eine max. Wohnfläche von 300 qm zulässig
sein soll, wobei pro Wohneinheit eine max. Wohnfläche von 175 qm
nicht überschritten werden darf.

Das Änderungsverfahren wurde mittlerweile durchgeführt und
der Grundstücks- und Bauausschuss fasste am 27.05.2008 den Satzungsbeschluss.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 4. Juni 2008 trat die Satzung
in Kraft.