Gewerbegebiet Angerskirchen

Der Gemeinderat entschied am 15.04.2008, den aktuellen Flächennutzungsplan
zu ändern sowie für die Ausweisung eines Gewerbegebietes in
Angerskirchen auf dem ehemaligen Ziegeleigelände einen Bebauungsplan
aufzustellen. Mit den beiden Verfahren sollen die bauplanerischen Vor­aussetzungen
für die gewerbliche Nutzung des ehemaligen Ziegeleigeländes
planungsrechtlich abgesichert werden. Innerhalb des Geltungsbereiches
sollen auch die ökologischen Ausgleichsflächen ausgewiesen
werden.

Der Grundstücks- und Bauausschuss billigte am 29.04.2008 die beiden
vom Architekturbüro Rieger aus Isen ausgearbeiteten Planentwürfe
in der jeweiligen Fassung vom 21.04.2008. Der Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf
sowie der Bebauungsplanentwurf liegen nun in der Zeit vom

23.05.2008 bis einschließlich 24.06.2008

im Rathaus, Zimmer 2.13/II Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich
aus und können dort von jedermann eingesehen werden. Auf Wunsch
wird die Planung erläutert. In der oben genannten Frist können
Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht
werden.