Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe von Daten

Im Zusammenhang mit den kommenden Landtags- und Bezirkswahlen im September
2008 weisen wir darauf hin, dass die Meldebehörde nach dem Meldegesetz
(MeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
sechs Monate vor der entsprechenden Wahl Auskunft aus dem Melderegister
geben darf.

Übermittelt werden: Vor- und Familienname, Doktorgrade und Wohnanschrift.
Auch Personengruppen, wie z.B. Erstwähler, werden auf Antrag bekannt
gegeben. Die Geburtstage der Wahlberechtigten werden aber in keinem Falle übermittelt.

Alle Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen haben das Recht,
der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre
zu widersprechen. Die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen
Widerruf gespeichert.

Ausführliche Informationen über das Widerspruchsrecht erhalten
Sie im Rathaus bei Anton Kreuzpointner, Tel. 08084 / 3745, oder Angelika
Breiteneicher, Tel. 08084 / 37 43.