Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagliste

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2009-2013 wieder
die Wahl der Schöffen statt. Daher werden in allen Gemeinden Bayerns
zur Zeit Vorschlaglisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim
jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss
eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den
Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt
neben den Berufsrichtern. Das verantwortliche Amt eines Schöffen
verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und
Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden
Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen
und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt
werden.

Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen
zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden
rechtlichen Bestimmungen sind an den amtlichen Anschlagtafeln der Gemeinde
Taufkirchen (Vils) bekannt gemacht.

Sie können Ihre Vorschläge* bis zum 17. März 2008 schriftlich
an die Gemeinde Taufkirchen (Vils) richten oder bei Frau Bauer im Rathaus,
Zi.-Nr. 1.12, Tel. 08084 / 37 25, persönlich abgeben.

* Die Vorschläge müssen folgende Angaben
enthalten:

Familienname,
Vorname, Geburtsname
Familienstand
Geburtsdatum und Geburtsort
Beruf
Wohnort
ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeit