Änderungen bei der Zulassung von Fahrzeugen

Wer ein Fahrzeug zulassen will, muss sich ab 1. März 2008 auf
eine Änderung einstellen: Nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) wird die Versicherungsbestätigung (VB) künftig vom Versicherer
an die Zulassungsbehörde elektronisch übermittelt oder zum
Abruf bereit gehalten. Die Zulassungsbehörde des Landratsamtes Erding
kann ab 1. März 2008 nur noch Versicherungsbestätigungen mit
der aufgedruckten siebenstelligen alphanumerischen VB-Nummer anerkennen.
Die Nummer wird benötigt, um den Datensatz aus der Datenbank abrufen
zu können. Versicherungsbestätigungen, die (wegen fehlender
VB-Nummer) nicht elektronisch abgerufen werden können, müssen
von der Zulassungsbehörde zurückgewiesen werden.

Fragen beantworten die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde unter
den Telefonnummern 08122/58-1601 bis 58-1609.