Änderung der Hundesteuersatzung

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes musste auch
die Gemeinde Taufkirchen(Vils) ihre Hundesteuersatzung neu erlassen.
Der Gemeinderat stimmte dem neuen Satzungsentwurf in der Sitzung vom
26. Juni einstimmig zu. Folgende, für den Bürger wichtige Änderungen
sind neu darin enthalten:

– Für Kampfhunde, die im § 5 a der Hundesteuersatzung genau
aufgelistet sind, beträgt die Steuer das 15-fache des einfachen
Steuersatzes (40,00 €) und damit 600,00€.

– Die Steuerschuld wird einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids
fällig. (Gilt für alle Hundehalter!)

Ausführliche Informationen
zur Hundesteuersatzung erteilt Karlheinz Miksch, Rathaus, Tel. 08084
/ 37 50.