Hecken, Sträucher und Bäume im Gehweg- und Straßenbereich

Wir machen darauf aufmerksam, dass Hecken, Sträucher und Bäume,
die von Privatgrundstücken in den Gehweg- und Fahrbahnbereich hineinragen,
von den Grundstückseigentümern (auch Mieter, Pächter)
zurückzuschneiden sind. Häufig führen solche Missstände
zu Verkehrsbeeinträchtigungen sowie Personen- und Sachschäden.
Sollten die Eigentümer von sich aus die Behinderung nicht wahrnehmen,
ist die Gemeinde Taufkirchen (Vils) zum Einschreiten gefordert.