Fristablauf

Wichtige Information für Versicherte mit Beschäftigungszeiten
in der ehemaligen DDR!
Die Aufbewahrungsfristen für Lohn- und Gehaltsunterlagen für
Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR, etwa in volkseigenen
oder Treuhandbetrieben, enden im Dezember 2006. Die Nachfolgeunternehmen
oder Archive können daher nach diesem Zeitpunkt die dort evtl.
noch lagernden Beitrags- und Gehaltsnachweise vernichten. Es ist zu
befürchten,
dass nach Dezember 2006 die Klärung von Lücken im Versicherungsverlauf
u. U. erheblich erschwert wird.

Die Deutsche Rentenversicherung
Bund rät daher allen Versicherten
mit Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR, bei denen bislang
noch keine Kontenklärung durchgeführt wurde, umgehend die
Versicherungskonten beim zuständigen Rentenversicherungsträger
klären zu lassen.
Nur aus einem vollständig und richtig geklärten Konto können
zutreffende Renteninformationen und Rentenauskünfte erstellt werden.

Weitere
Informationen, Rat und Hilfe gibt es beim kostenfreien Servicetelefon
unter 0800/3331919 oder im Rathaus Taufkirchen(Vils) bei Angelika
Breiteneicher, Tel. 08084/3743.