Wichtige Renten-Info!

Letzte Frist : Beiträge
für Ausbildungszeiten nachzahlen

Personen, die älter als
45 Jahre sind, können nur noch
bis 31.12.2004 freiwillige Beiträge für nicht anrechenbare
Zeiten der Schulausbildung in der Rentenversicherung nachzahlen.
Die Nachzahlung betrifft vor allem die Lücke vom 16. bis zum
17. Lebensjahr und die über acht Jahre hinausgehende Zeit
der schulischen Ausbildung (z.B. Studienzeiten). In jedem Fall
ist ein persönliches Beratungsgespräch zu empfehlen,
um zu klären, ob sich eine Nachzahlung lohnt.

Kostenloses Service-Telefon
der LVA Obb.: 0800/4636582. Auskünfte
im Rathaus: Frau Breiteneicher, Tel. 08084/3743.