Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA) – Zustimmung nach Nr. 1.3 VVK und 7.2 RZKKA zum vorzeitigen Baubeginn

Im Abwasserentsorgungskonzept legt die Gemeinde
fest, welche Ortsteile nicht an die gemeindliche Sammelkläranlage
angeschlossen werden sollen. Die Abwasserbeseitigung muß in
diesen Ortsteilen langfristig oder auf Dauer über Kleinkläranlagen
erfolgen. Diese Kleinkläranlagen sind nach der Abwasserverordnung
mit einer biologischen Reinigungsstufe auszurüsten. Der Freistaat
Bayern bietet hierfür eine Förderung nach den Richtlinien
für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA) an.

Die Gemeinde
Taufkirchen (Vils) hat durch Beschluss des Gemeinderates vom 13.01.2004
ihr Abwasserkonzept gebilligt. Das Wasserwirtschaftsamt
Freising hat mit Schreiben vom 22.07.2004 (Az.: 4454.1-ED23-1686-04-4.3)
sein Einverständnis erklärt. Das Landratsamt Erding hat
ebenfalls keine Einwände gegen die Planungen (Schreiben vom
18.08.2004, Az: 33-632-1/2). Am 22.09.2004 hat das Wasserwirtschaftsamt
Freising die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn nach Nr. 1.3
VVK und 7.2 RZKKA für die nachfolgenden Ortsteile ausgesprochen:

Abholz, Achatsberg, Aich, Aham, Altbach, Altmannstädt,
Bach, Bachreit, Baum, Baureis, Birka, Birken, Blainöd, Blainthal,
Bogenstorf, Brandhub, Brandstätt, Breitenweiher, Brügelsöd,
Eitelsberg, Elsenberg, Emling, Englschulding, Fenkenöd, Flaring
1, Forach, Frauenvils 1, 1½, 2, 3, 4, 6, 7, 9, Fraunberg,
Fürstbach, Gänsöd, Gebensbach 40, Geiering, Geislbach
12, 26, Glockshub, Großköchlham, Großschaffhausen,
Gröttelsberg, Grub, Grund, Haidstetten, Hainöd, Hauseck,
Hauslehen, Hiendlhub, Hienfurth, Hinterwimm, Höch, Hochöd,
Höck, Hof, Hofstätt, Holreis, Holzhäusl, Holzheu,
Holzlehen, Holzmann, Holzmann hinterm Holz, Hudlberg, Hungerau,
Jettenstetten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 23, Johannrettenbach, Kalmhub,
Kalmhuber, Kammerlehen, Kienraching 50, 51, Kirchlern, Kleinköchlham,
Kleinschaffhausen, Kleinstockach, Köglreit, Kronberg, Kronsöd,
Krottenthal, Laushub, Lederstätt, Lehen, Maierhof, Maiselsberg,
Mögling, Moos 19, Moosen (Vils), Hauptstraße 23 u. 24,
Moosknappen, Mühlberg, Mühlhof, Neuhub, Numberg, Oberhofkirchen
7, 8, Oberriesbach, Oberwambach, Öd am Holz, Osen, Permering
10, 11, Pfaffing, Polzham, Ratzing 1, 1½, 2, 3, 3½,
6, Reckenbach, Reichennehaid, Reichvils, Roßmais 2, 3, Rottberg,
Schabel am Moos, Schnappberg, Schnirklaich, Schönau, Schrafstetten,
Schweinhub, Seilstorf, Seisenberg, Siebmühle 2, Solching 9,
Stadl, Staudhausen, Stiglgrub, Straß, Taufkirchen (Vils),
Landshuter Straße 36, Tegernbach, Überkam 1, Unterriesbach,
Uttenberg, Valtlstraß, Vieth, Wambach 41, Wanding, Waxenberg,
Weinberg, Wicheling, Wies, Zeil, Zeilding, Zieglhub.

(Bei Ortsteilen
ohne Hausnummernangaben gilt der vorzeitige Baubeginn für
den gesamten Gemeindeteil.)

Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn
gilt rückwirkend
seit dem 01.01.2002.

In den genannten Ortsteilen, die auch zukünftig
nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden, müssen
bestehende Anlagen nachgerüstet werden, wenn diese nicht dem
Stand der Technik entsprechen.

Für die Einleitung des Abwassers
in ein Gewässer oder
in den Untergrund ist vor dem Bau bzw. der Nachrüstung der
Anlage eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt Erding
zu beantragen. Dazu ist das Gutachten eines anerkannten privaten
Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) mit entsprechenden
Lageplänen (3-fach) vorzulegen. Aus den Lageplänen muss
die Einleitungsstelle in den Vorfluter/Untergrund ersichtlich sein.
Im Falle der Indirekteinleitung über einen Oberflächenwasserkanal
oder einen Entwässerungsgraben ist anstelle des Gutachtens
zur Erteilung der Erlaubnis ein Indirekteinleitergutachten durch
den PSW erforderlich. Ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis
erübrigt sich, sofern der Betreiber des Kanals bzw. Grabens
eine Erlaubnis zur Einleitung des gesammelten Mischwassers in den
Vorfluter hat und der Indirekteinleitung zustimmt.

Auf Einleitung
in einen trockenen bzw. nicht ständig wasserführenden
Graben ist im Antrag bzw. dem Sachverständigengutachten besonders
hinzuweisen. Im tertiären Hügelland ist in Teilbereichen
mit schwer durchlässigem Untergrund bei einer Versickerung
des gereinigten Abwassers mit einem erhöhten technischen Aufwand
für die Sickeranlage zu rechnen. Ebenso ist in Gebieten mit
hohem Grundwasserstand ein erhöhter technischer Aufwand für
Sickeranlagen erforderlich.

Bei landwirtschaftlichen Anwesen ist
die Einleitung des häuslichen
Abwassers in eine Güllegrube mit anschließender landwirtschaftlicher
Verwertung nur nach einer Vorreinigung über eine Mehrkammerausfaulgrube
zulässig.

Nach Erhalt der wasserrechtlichen Erlaubnis kann
die Kleinkläranlage
entsprechend den Planungs- und Erlaubnisvorgaben errichtet werden.
Nach Fertigstellung ist die Abnahme durch einen PSW zu veranlassen
und dem Landratsamt Erding ein Abnahmeprotokoll zu übersenden.
Der Förderantrag ist dann bei der Gemeinde Taufkirchen (Vils)
zu stellen. Diesem Antrag ist wiederum das Abnahmeprotokoll des
PSW beizufügen. Falls auch die mechanische Reinigungsstufe
(Mehrkammerausfaulgrube) erneuert wurde, ist hierüber die
Rechnung dem Förderantrag beizufügen, da diese Baumaßnahme
zusätzlich bezuschusst wird. Die Gemeinde Taufkirchen (Vils)
leitet die Förderanträge gesammelt an das Wasserwirtschaftsamt
Freising weiter und sorgt anschließend auch für die
Auszahlung des Zuschussbetrages an die Antragsteller.

Weitere Details
hierzu können Sie im Internet unter www.rzkka.bayern.de abrufen oder dem Informationsfaltblatt „Förderung von
Kleinkläranlagen“ entnehmen, das im Rathaus Taufkirchen
(Vils), 2. Stock, Zi.-Nr. 207 aufliegt. Hier erhalten sie auch
Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis, Zuwendungsanträge
sowie eine Liste der privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft
(PSW).

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung ist Herr
Mayerthaler (Tel.: 08084/37-27).

Ansprechpartner beim Landratsamt
Erding sind Frau Schütz (Tel.:
08122/58-1228) bzw. Frau Haldenwang (Tel.: 08122/58-1285).

Ansprechpartner
beim Wasserwirtschaftsamt Freising ist Herr Mayrhofer (Tel.:
08161/188-140).

Taufkirchen (Vils), den 04.10.2004
Gemeinde Taufkirchen (Vils)

Franz Hofstetter, 1. Bürgermeister

Kurzbezeichnung „Aus Liebe zum Wald“

vom
16. bis 29. November 2004

In der Gemeinde Taufkirchen(Vils) wurde
für das gesamte Gemeindegebiet
ein Eintragungsbezirk gebildet. Für die Gemeindebürger
bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

Gemeinde Taufkirchen(Vils),
Attinger Weg 9, Erdgeschoss Zimmer 15, 84416 Taufkirchen(Vils)

Montag,
Dienstag, Mittwoch

8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

Donnerstag
8.00-12.00 Uhr und 13.00-20.00 Uhr

Freitag
8.00-12.00 Uhr

Samstag, 20.11.2004 und Sonntag, 21.11.2004
10.00-12.00 Uhr

Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich im oben aufgeführten
Eintragungsraum eintragen, wenn er/sie im Wählerverzeichnis
der Gemeinde Taufkirchen(Vils) geführt wird. Die Stimmberechtigten
haben ihren Personalausweis/Reisepass zur Eintragung mitzubringen.

Die umfangreichen Informationen zum Volksbegehren
liegen im Rathaus, Zimmer 1/EG, Georg Schmittner, Tel. 08084/3740,
zur Einsicht aus
oder sind im Internet unter www.innenministerium-
bayern.de/buerger/wahlen/volksbegehren
oder www.volksbegehren-wald.de einzusehen.