Wenn der Hubschrauber über Taufkirchen fliegt

… sind nach Aussagen von Vertretern der Bürgerinitiative
im „Forensikbeirat“ viele Taufkirchner ängstlich,
weil sie befürchten, aus der Forensischen Abteilung des Bezirkskrankenhauses
sei jemand ausgebrochen, der eine Gefahr für die Bevölkerung
bedeuten könnte. Es soll sogar vorkommen, dass Mütter
ihre Kinder vom Spielplatz nach Hause rufen, wenn über dem
Gemeindebereich von Taufkirchen ein Hubschrauber kreist.

Aber nicht
jeder Hubschrauberflug über Taufkirchen bedeutet „Flucht
aus der Forensik“. Genau genommen hat bislang lediglich ein
Hubschraubereinsatz der Polizei über Taufkirchen (nämlich
am Sonntag, 18.7.2004) entwichenen Forensikpatienten gegolten.
Dies ergab eine Nachfrage bei der Polizeiinspektion Dorfen, wonach
von 2001 bis jetzt insgesamt 5 Einsätze eines Polizeihubschraubers
auf Veranlassung des BKH Taufkirchen (Vils) im Gemeindegebiet von
Taufkirchen durchgeführt wurden:

  1. Am 15.01.2001 wurde auf Ersuchen
    des Bezirkskrankenhauses ein Polizeihubschrauber zur Suche eines
    psychisch Kranken (nicht Forensik-Patienten)
    eingesetzt, der sich freiwillig zur stationären Behandlung
    im BKH Taufkirchen befand. Dieser Patient war von der Arbeitstherapie
    nicht auf die Station zurückgekehrt. Weil wegen der damaligen
    Kälte und der leichten Bekleidung des Patienten die Gefahr
    bestand, dass er sich Erfrierungen zuziehen könnte, wurde
    zur Suche ein Hubschrauber eingesetzt.
  2. Am 18.11.2001 wurde mit
    Polizeihubschrauber ein alkoholkranker Patient gesucht, der
    unter Depressionen litt und eine offene Station
    des Krankenhauses ohne Absprache verlassen hatte.
  3. Am 11.12.2002
    wurde mit Unterstützung durch einen Polizeihubschrauber
    ein psychisch Kranker gesucht, der auf der geschlossenen Station
    mit einem Feuerlöscher eine Fensterscheibe eingeschlagen hatte
    und anschließend entwichen war. Aufgrund der eingeleiteten
    Fahndungsmaßnahmen (wegen der psychischen Erkrankung konnten
    Selbst- und Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden) wurde
    der Patient am späten Nachmittag vor dem Haus seiner Familie
    angetroffen und in die psychiatrische Behandlung zurückgebracht.
  4. Am 27.06.2004 wurde ein Polizeihubschrauber zur Fahndung
    nach einem Patienten eingesetzt, der in delirantem Zustand (im
    Rahmen
    eines Alkoholentzugs) einen für den Brandfall vorgesehenen „Notausstieg“ der
    geschlossenen Station geöffnet hatte und durch das Fenster
    entwichen war. Die vom Krankenhaus erbetene Fahndung (auch unter
    Einsatz eines Hubschraubers) erfolgte, weil der delirante Patient
    selbstgefährdet war.
  5. Am Sonntag, den 18.7.2004 hatten drei
    wegen ihrer Suchtkrankheit und Straftaten in der forensischen
    Frauenabteilung des BKH untergebrachte
    Frauen gegen 21.40Uhr eine Krankenschwester überwältigt,
    gefesselt, ihr die Schlüssel abgenommen und waren geflohen.
    Die beteiligte Krankenschwester (sie hatte die Patientinnen beim
    Rauchen beaufsichtigt) hatte noch versucht, die bedrohliche Situation
    durch Zureden zu entschärfen, aber einsehen müssen, dass
    in der gegebenen Situation weiterer Widerstand zwecklos gewesen
    wäre. Die Krankenschwester blieb körperlich unverletzt.
    Nachdem die drei Patientinnen unter Zuhilfenahme des Schlüssels
    der Krankenschwester zunächst den Raum, dann das Forensikgebäude
    verlassen hatten, konnte die Krankenschwester sich aus eigener
    Kraft befreien und auf die erfolgte Flucht aufmerksam machen. Dank
    des überlegten Handelns des diensthabenden Pförtners
    des BKH waren innerhalb von 5-10 Minuten Helfer aus dem Krankenhaus
    und die Polizei zur Stelle, um die notwendigen Sicherungs- und
    Fahndungsmaßnahmen einzuleiten. Erstmals wurde dabei – da
    die Flucht erst kurze Zeit zurücklag – auch ein Polizeihubschrauber
    für eine Fahndungsmaßnahme im Bereich der Forensik eingesetzt,
    der das Gelände des BKH und das Gemeindegebiet absuchte. Zwar
    gelang es nicht, die Flüchtenden unmittelbar nach ihrer Flucht
    in Taufkirchen zu stellen, sie wurden aber dank der effektiven
    Fahndungsmaßnahmen der Polizei um 4 Uhr im Gemeindebereich
    festgenommen.
    Inzwischen sind alle drei Patientinnen wieder im BKH Taufkirchen
    und unter vorübergehender Einbeziehung eines externen Sicherheitsdienstes
    bis zu ihrer Rückführung in die zuständigen JVA‘s
    (für alle drei Patientinnen war bereits vor ihrer Flucht ein
    Antrag auf Abbruch der Maßregel gestellt worden) sicher
    unter Verschluss.
    Wie bereits bei früheren Entweichungen waren
    die flüchtigen
    Patientinnen bestrebt, das Gemeindegebiet von Taufkirchen so rasch
    wie möglich in Richtung München zu verlassen; eine Gefahr
    für die Bevölkerung bestand nicht.

Hubschraubereinsätze
kommen für die Polizei in Betracht,
wenn zwischen der Entweichung und der Einleitung der Fahndungsmaßnahmen
(wie am 18.7.2004 der Fall) nur ein kurzer Zeitraum liegt und ein
erfolgsversprechender Anhaltspunkt gegeben ist. Darüber hinaus
erfolgen Hubschraubereinsätze, wenn aufgrund der Selbstgefährdung
einer verwirrten oder hilflosen Person (vor allem im Winter) ein
begrenztes Stück Land (z.B. ein bestimmtes Waldgebiet) abgesucht
werden soll.

Zusammenfassend ergibt sich: Die in den letzten 3 ½ Jahren
durchgeführten 5 polizeilichen Hubschrauberflüge über
Taufkirchen auf Veranlassung des BKH Taufkirchen (Vils) galten
lediglich in einem Fall aus der Forensik entwichenen Patientinnen,
sonst Patient/inn/en anderer Stationen des Bezirkskrankenhauses,
nach denen wegen Selbst- oder nicht auszuschließender Fremdgefährdung
gefahndet wurde. Es besteht also nicht jedes Mal Grund zur Besorgnis,
wenn ein Hubschrauber über Taufkirchen fliegt. Sollten Sie
dennoch besorgt sein, dann rufen Sie im Bezirkskrankenhaus an (Tel.
934-212 oder 934-0). Wir sind gerne bereit, Sie zu informieren,
ob im Falle eines Hubschrauberfluges über Taufkirchen aus
Sicht des Bezirkskrankenhauses Anlass zur Besorgnis für die
Bevölkerung des Gemeindegebietes besteht.

Prof. Dr. med. M. Dose, Ärztlicher
Direktor