… sind nach Aussagen von Vertretern der Bürgerinitiative
im „Forensikbeirat“ viele Taufkirchner ängstlich,
weil sie befürchten, aus der Forensischen Abteilung des Bezirkskrankenhauses
sei jemand ausgebrochen, der eine Gefahr für die Bevölkerung
bedeuten könnte. Es soll sogar vorkommen, dass Mütter
ihre Kinder vom Spielplatz nach Hause rufen, wenn über dem
Gemeindebereich von Taufkirchen ein Hubschrauber kreist.
Aber nicht
jeder Hubschrauberflug über Taufkirchen bedeutet „Flucht
aus der Forensik“. Genau genommen hat bislang lediglich ein
Hubschraubereinsatz der Polizei über Taufkirchen (nämlich
am Sonntag, 18.7.2004) entwichenen Forensikpatienten gegolten.
Dies ergab eine Nachfrage bei der Polizeiinspektion Dorfen, wonach
von 2001 bis jetzt insgesamt 5 Einsätze eines Polizeihubschraubers
auf Veranlassung des BKH Taufkirchen (Vils) im Gemeindegebiet von
Taufkirchen durchgeführt wurden:
- Am 15.01.2001 wurde auf Ersuchen
des Bezirkskrankenhauses ein Polizeihubschrauber zur Suche eines
psychisch Kranken (nicht Forensik-Patienten)
eingesetzt, der sich freiwillig zur stationären Behandlung
im BKH Taufkirchen befand. Dieser Patient war von der Arbeitstherapie
nicht auf die Station zurückgekehrt. Weil wegen der damaligen
Kälte und der leichten Bekleidung des Patienten die Gefahr
bestand, dass er sich Erfrierungen zuziehen könnte, wurde
zur Suche ein Hubschrauber eingesetzt. - Am 18.11.2001 wurde mit
Polizeihubschrauber ein alkoholkranker Patient gesucht, der
unter Depressionen litt und eine offene Station
des Krankenhauses ohne Absprache verlassen hatte. - Am 11.12.2002
wurde mit Unterstützung durch einen Polizeihubschrauber
ein psychisch Kranker gesucht, der auf der geschlossenen Station
mit einem Feuerlöscher eine Fensterscheibe eingeschlagen hatte
und anschließend entwichen war. Aufgrund der eingeleiteten
Fahndungsmaßnahmen (wegen der psychischen Erkrankung konnten
Selbst- und Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden) wurde
der Patient am späten Nachmittag vor dem Haus seiner Familie
angetroffen und in die psychiatrische Behandlung zurückgebracht. - Am 27.06.2004 wurde ein Polizeihubschrauber zur Fahndung
nach einem Patienten eingesetzt, der in delirantem Zustand (im
Rahmen
eines Alkoholentzugs) einen für den Brandfall vorgesehenen „Notausstieg“ der
geschlossenen Station geöffnet hatte und durch das Fenster
entwichen war. Die vom Krankenhaus erbetene Fahndung (auch unter
Einsatz eines Hubschraubers) erfolgte, weil der delirante Patient
selbstgefährdet war. - Am Sonntag, den 18.7.2004 hatten drei
wegen ihrer Suchtkrankheit und Straftaten in der forensischen
Frauenabteilung des BKH untergebrachte
Frauen gegen 21.40Uhr eine Krankenschwester überwältigt,
gefesselt, ihr die Schlüssel abgenommen und waren geflohen.
Die beteiligte Krankenschwester (sie hatte die Patientinnen beim
Rauchen beaufsichtigt) hatte noch versucht, die bedrohliche Situation
durch Zureden zu entschärfen, aber einsehen müssen, dass
in der gegebenen Situation weiterer Widerstand zwecklos gewesen
wäre. Die Krankenschwester blieb körperlich unverletzt.
Nachdem die drei Patientinnen unter Zuhilfenahme des Schlüssels
der Krankenschwester zunächst den Raum, dann das Forensikgebäude
verlassen hatten, konnte die Krankenschwester sich aus eigener
Kraft befreien und auf die erfolgte Flucht aufmerksam machen. Dank
des überlegten Handelns des diensthabenden Pförtners
des BKH waren innerhalb von 5-10 Minuten Helfer aus dem Krankenhaus
und die Polizei zur Stelle, um die notwendigen Sicherungs- und
Fahndungsmaßnahmen einzuleiten. Erstmals wurde dabei – da
die Flucht erst kurze Zeit zurücklag – auch ein Polizeihubschrauber
für eine Fahndungsmaßnahme im Bereich der Forensik eingesetzt,
der das Gelände des BKH und das Gemeindegebiet absuchte. Zwar
gelang es nicht, die Flüchtenden unmittelbar nach ihrer Flucht
in Taufkirchen zu stellen, sie wurden aber dank der effektiven
Fahndungsmaßnahmen der Polizei um 4 Uhr im Gemeindebereich
festgenommen.
Inzwischen sind alle drei Patientinnen wieder im BKH Taufkirchen
und unter vorübergehender Einbeziehung eines externen Sicherheitsdienstes
bis zu ihrer Rückführung in die zuständigen JVA‘s
(für alle drei Patientinnen war bereits vor ihrer Flucht ein
Antrag auf Abbruch der Maßregel gestellt worden) sicher
unter Verschluss.
Wie bereits bei früheren Entweichungen waren
die flüchtigen
Patientinnen bestrebt, das Gemeindegebiet von Taufkirchen so rasch
wie möglich in Richtung München zu verlassen; eine Gefahr
für die Bevölkerung bestand nicht.
Hubschraubereinsätze
kommen für die Polizei in Betracht,
wenn zwischen der Entweichung und der Einleitung der Fahndungsmaßnahmen
(wie am 18.7.2004 der Fall) nur ein kurzer Zeitraum liegt und ein
erfolgsversprechender Anhaltspunkt gegeben ist. Darüber hinaus
erfolgen Hubschraubereinsätze, wenn aufgrund der Selbstgefährdung
einer verwirrten oder hilflosen Person (vor allem im Winter) ein
begrenztes Stück Land (z.B. ein bestimmtes Waldgebiet) abgesucht
werden soll.
Zusammenfassend ergibt sich: Die in den letzten 3 ½ Jahren
durchgeführten 5 polizeilichen Hubschrauberflüge über
Taufkirchen auf Veranlassung des BKH Taufkirchen (Vils) galten
lediglich in einem Fall aus der Forensik entwichenen Patientinnen,
sonst Patient/inn/en anderer Stationen des Bezirkskrankenhauses,
nach denen wegen Selbst- oder nicht auszuschließender Fremdgefährdung
gefahndet wurde. Es besteht also nicht jedes Mal Grund zur Besorgnis,
wenn ein Hubschrauber über Taufkirchen fliegt. Sollten Sie
dennoch besorgt sein, dann rufen Sie im Bezirkskrankenhaus an (Tel.
934-212 oder 934-0). Wir sind gerne bereit, Sie zu informieren,
ob im Falle eines Hubschrauberfluges über Taufkirchen aus
Sicht des Bezirkskrankenhauses Anlass zur Besorgnis für die
Bevölkerung des Gemeindegebietes besteht.
Prof. Dr. med. M. Dose, Ärztlicher
Direktor