In der Sozialverwaltung
des Landkreises Erding werden künftig
fünf Mitarbeiterinnen die Anträge auf Arbeitslosengeld
II/Sozialgeld entgegen nehmen. Damit die Bearbeitung der Anträge
so reibungslos wie möglich ablaufen kann, bittet die Sozialverwaltung
die betroffenen LandkreisbürgerInnen, sich an folgendes Verfahren
zu halten:
- Die Anträge (mit allen Nachweisen und Dokumenten)
sind nach vorheriger Terminabsprache persönlich abzugeben. - Der
Termin kann ausschließlich unter der Service-Nr. 08122/58-1400
vereinbart werden. - Die Anträge werden vorerst in den Räumen
der Sozialverwaltung Erding, Alois-Schießl-Platz 8, abgegeben. - Es
werden nur vollständig ausgefüllte Anträge
mit allen notwendigen Nachweisen angenommen. - Die Anträge werden
ab Ende Oktober 2004 in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
In diesem Zusammenhang appelliert die
Sozialverwaltung an alle Antragsteller, ihre Anträge rechtzeitig
abzugeben. Nur so kann die Zahlung zum 1. Januar 2005 sichergestellt
werden.