Bekanntmachung: Vorschläge für die Wahl der Schöffen

Für die Schöffenperiode 2005 – 2008
findet im Jahr 2004 die Wahl statt. Der Präsident des Landgerichts
Landshut hat die Gemeinde Taufkirchen(Vils) aufgefordert, vier
Personen zur
Schöffenwahl vorzuschlagen.

Schöffen sind ehrenamtliche
Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts.
Das Amt kann nur von Deutschen
versehen werden. Nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner
Bayerns zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet. (Auszug
aus der Schöffenbekanntmachung vom 6. Dezember 1991 – siehe
Gemeindeanschlagtafeln)

Personen, die sich für die Schöffentätigkeit
interessieren, können sich zur Aufnahme in die Vorschlagsliste
der Gemeinde Taufkirchen(Vils) bis 31.03.2004 bewerben. Die Bewerbungsunterlagen
sind im Rathaus bei Frau Bauer, Zimmer 105/II Stock, Tel. 08084/3725
erhältlich.