Außenbereichssatzung für Solching-Ost

Der
Gemeinderat hat im Mai dieses Jahres entschieden, keine Flächennutzungsplan-Änderung
für den östlichen Teilbereich von Solching durchzuführen
(siehe Kompass 05/2003). Aufgrund von Bauanfragen in diesem Ortsteil
hat nun das Landratsamt Erding mitgeteilt, dass der Erlass einer
Außenbereichssatzung für diesen Bereich grundsätzlich
möglich ist. Der hierbei ins Auge gefasste Geltungsbereich
(siehe Lageplan) ist aus Sicht des Landratsamtes genehmigungsfähig.

Der
Gemeinderat fasste in der Sitzung vom 16.09.2003 den Aufstellungsbeschluss
für die Außenbereichssatzung für den Ortsteil Solching-Ost.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das entsprechende Bauleitverfahren
durchzuführen. Die Grundstückseigentümer im betreffenden
Gebiet werden im Rahmen der Bürger- und Fachstellenbeteiligung
am Aufstellungsverfahren mit einbezogen.

Nähere Auskünfte
zur Außenbereichssatzung erteilt
Hans Baumgartner, Tel. 08084 / 3721 oder Herbert Mayerthaler, Tel.
08084 / 3727.