Änderung der Geschäftsordnung

Satzungen und
Verordnungen der Gemeinde sind grundsätzlich öffentlich
bekannt zu machen. Nach der neuen Geschäftsordnung des Gemeinderates
vom Mai 2002 erfolgte dies ab diesem Zeitpunkt durch die Veröffentlichung
im Kompass.

Die umfangreichen Satzungen und Verordnungen, teilweise
für
die Bürger schwer verständliche Textinhalte, nahmen viel
Platz im gemeindlichen Mitteilungsblatt ein. Das Bayer. Innenministerium
bemängelte außerdem, dass die Bekanntmachung im Kompass
nur monatlich erfolgte und somit nicht den gesetzlichen Vorschriften
(wöchentlich) entspricht.

Aufgrund der Empfehlung der Kommunalaufsicht
im Landratsamt änderte
der Gemeinderat die Geschäftsordnung in der Sitzung vom 25.02.2003
ab. Künftig werden Satzungen und Verordnungen wieder dadurch
bekannt gemacht, dass sie in der Gemeinde zur Einsichtnahme für
die Bürger aufgelegt werden und diese Auslegung an den gemeindlichen
Anschlagtafeln öffentlich bekannt gemacht wird.