„Zur Büchsenmacherei“

Anlässlich der Geburt eines Mädchens wird
bei uns häufig die Aufschrift „Zur Büchsenmacherei“
auf Straßen aufgemalt und damit verbunden zahllose Büchsen
am Straßenrand aufgestellt. Die Straßenmeisterei des
Landkreises weist darauf hin, dass diese Fahrbahnmarkierungen nicht
zulässig sind und unter Umständen zu einer Verwirrung
der Verkehrsteilnehmer führen können.

Die Aufstellung von Dosen kann gerade für Zweiradfahrer
zu einem gefährlichen Hindernis werden. Im Straßengraben
zurückgebliebene Dosen behindern die Mäharbeiten und verursachen
Schäden an den Mähgeräten des Straßendienstes.