Rottweiler – Kampfhunde?

Ab 1. November 2002 wird die Hunderasse „Rottweiler“
in die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität
und Gefährlichkeit („Kampfhundverordnung“) aufgenommen.

Die Halter von Hunden der Rasse „Rottweiler“
oder Kreuzungen mit dieser Hunderasse, werden daher von der Gemeinde
Taufkirchen(Vils) schriftlich aufgefordert, von einem öffentlich
bestellten und beeidigten Sachverständigen für das Verhalten
von Hunden ein Wesensgutachten über ihren Hund erstellen zu
lassen. Das Gutachten ist der Gemeinde vorzulegen; die Kosten für
das Gutachten hat der Hundehalter zu tragen.

Auf der Grundlage dieses Gutachtens kann dann ggf.
ein sogenanntes Negativzeugnis mit entsprechenden Auflagen ausgestellt
werden, das zum Halten des Hundes berechtigt.

Die Verordnung des Bayerischen Staatsministerium des
Innern ist hier nachzulesen. Für weitere Informationen steht
Georg Schmittner, Rathaus, Zimmer 1, Tel. 08084/37 40, zur Verfügung.