Am
13. Juni 2004 wird das Europäische Parlament neu gewählt.
Wenn Sie als Unionsbürger eines anderen Mitgliedsstaates der
Europäischen Union hier in Taufkirchen(Vils) Ihren Wohnsitz
haben, können Sie entscheiden, ob Sie in Ihrem Heimatstaat
oder in Deutschland die hier aufgestellten Kandidaten wählen.
Um
Ihr Wahlrecht in Taufkirchen(Vils) ausüben zu können,
müssen Sie in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Taufkirchen
(Vils) eingetragen sein.
- Wahlberechtigte Unionsbürger, die
bereits 1999 in Taufkirchen (Vils) an der Europawahl teilgenommen
haben und die nicht zwischenzeitlich
in das Ausland weggezogen sind, werden bei Vorliegen der sonstigen
Voraussetzungen in das Wählerverzeichnis eingetragen und
brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung stellen.
Wir empfehlen Ihnen
aber auf jeden Fall, sich ab dem 10.05.2004, spätestens aber
bis zum 28.05.2004 bei der Gemeinde Taufkirchen (Vils) zu erkundigen,
ob die Eintragung in das Wählerverzeichnis
tatsächlich erfolgt ist. - Alle anderen Unionsbürger müssen
bei der Gemeindebehörde
bis spätestens Sonntag, 23.05.2004, einen Antrag auf Eintragung
in das Wählerverzeichnis stellen. Bitte beachten Sie dabei
die allgemeinen Öffnungszeiten bzw. die Postlaufzeiten!
Ausführliche
Informationen erhalten Sie bei Herrn Kreuzpointner, Rathaus, Zi.Nr.
14, Tel. 08084/3741.