Außenbereichssatzung für Zeilding

Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung am 1. April 2008, für
die Ortschaft Zeilding eine Außenbereichssatzung ­(Lückenfüllungssatzung)
zu erlassen. Den betroffenen Anliegern der Ortschaft Zeilding sowie den
Trägern öffentlicher Belange wird bis zum 9. Mai 2008 Gelegenheit
gegeben, zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen. Die Planunterlagen können
während der allgemeinen Dienstzeit im Rathaus, Zi.-Nr. 2.13, 2.
Stock, eingesehen werden. Ausführliche Informationen erteilt Herr
Baumgartner, Tel. 08084 / 37 35.