Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 08.11.2007 zum wiederholten
Male sehr eingehend mit dem Bau der B-388-Ortsumfahrung Taufkirchen
(Vils) befasst. Dabei wurde zunächst der Sachverhalt nochmals
erläutert
und deutlich gemacht, dass die Gemeinde Taufkirchen (Vils) im Rahmen
des Planfeststellungsverfahrens, das im April 2006 eingeleitet
wurde, zur Planung mehrere Änderungen gefordert hat. Der damalige
Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2006 enthielt einen Antrag an die
Regierung von Oberbayern sowie an das Straßenbauamt (Staatliches
Bauamt Freising) mit insgesamt 9 Forderungen:
1. Verlegung der Trasse im Bereich Emling und Reckenbach nach Norden
2. Erstellung eines neuen Lärmschutzgutachtens unter Berücksichtigung
des gestiegenen Verkehrsaufkommens sowie Durchführung aktiver Lärmschutzmaßnahmen,
ggf. auch Übernahme passiver Lärmschutzmaßnahmen
3. Verlagerung der Verbindungsrampe an der Anschlussstelle B 388/B
15 von der Ost- auf die Westseite der B 15 (sofern Punkt 1 abgelehnt
wird)
4. Tieferlegung der Umfahrungstrasse (= verträglicher für
Landschaft, Siedlung und Ortsbild) im Bereich von der B 388 alt bei Hilpolding
bis zur B 15 bei Emling unter Einbeziehung folgender Maßnahmen
– Bau eines Kreisverkehrs bei der Abzweigung Hilpolding/Großschaffhausen
– Direkte Anbindung des Gewerbegebiets „Roßmais“ an
die Umfahrung
– Auflösung der GVS Taufkirchen – Reckenbach bzw. höhengleiche
Querung dieser Gemeindeverbindungsstraße
– Unterquerung (nicht Überquerung) der Gemeindeverbindungsstraße
Taufkirchen – Emling
5. Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung B 388 neu/ED 26 bei
Atting (anstatt der geplanten Überbrückung des Stephansbrünnlbachtales)
6. Änderung der Trassenführung des „Wirtschaftsweges“ nördlich
der B 388 bei Stadl
7. Ausbau des öffentlichen Feld- und Waldweges entlang des Oselbaches
8. Verschiebung der Trasse der B-388-Ortsumfahrung im Bereich der Überquerung
des Oselbachtales nach Westen (Vermeidung einer Öffnung der westlichen
Waldseite)
9. Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft in Bezug auf
den Erwerb der erforderlichen Grundstücke; Bereitstellung von Tauschflächen
und Durchführung bodenordnender Maßnahmen.
Das Staatl. Bauamt Freising hat die Stellungnahme der Gemeinde Taufkirchen
(Vils) mittlerweile geprüft und ist dabei zu dem Ergebnis gelangt,
dass den Forderungen der Gemeinde nur zum Teil gefolgt werden kann. Wie
in der GR-Sitzung am 19.06.2007 vorgetragen, besteht die Bereitschaft
zu einer Änderung nur in 3 Punkten:
1. Die Anschlussstelle der B 388 an die B 15 bei Emling wird so geändert,
dass der Anschlussast von der Nordostseite auf die Nordwestseite verlegt
wird; dies führt auch dazu, dass die Gemeindeverbindungsstraße
B 15-Emling aufrecht erhalten werden kann.
2. Das Teilstück der geplanten B 388-Umfahrung zwischen der B
15 und Reckenbach wird höhenmäßig abgesenkt, so dass
sich in Bezug auf die Lärmentwicklung für die Anwohner der „Landessiedlung“ und
für die Anwohner von Reckenbach und Emling eine deutlich günstigere
Situation ergibt.
3. Die Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke
bei Stadl erfolgt, wie in einem früheren Planungsentwurf vorgesehen,
durch eine direkte Anbindung an die Anschlussstellenrampe; dadurch ist
ein Teil des in diesem Bereich neu geplanten Wirtschaftsweges nicht mehr
notwendig.
Zur Forderung in Bezug auf Lärmschutzmaßnahmen wird vom
Staatl. Bauamt Freising darauf verwiesen, dass die gesetzlich festgelegten
Lärmgrenzwerte in allen Bereichen eingehalten werden und somit vom
Bund keine finanziellen Mittel zum Bau von Lärmschutzeinrichtungen
zur Verfügung gestellt werden können. Denkbar wäre es
jedoch, dass für die Aufschüttung eines Lärmschutzwalles,
z.B. entlang der Landessiedlung, überschüssiges Aushubmaterial
zur Verfügung gestellt wird; die darüber hinaus gehenden Kosten
für zusätzlichen Grunderwerb bzw. Lärmschutzwände
müsste dagegen die Gemeinde aufbringen.
Am 25.10.2007 fand eine gemeinsame Besprechung mit dem Staatlichen
Bauamt Freising und der BfOT statt. Dabei hat das Staatliche Bauamt
Freising den in der Sitzung am 19.06.2007 vertretenen Standpunkt
nochmals bekräftigt.
Das Staatliche Bauamt Freising wird von sich aus keine weiteren
Untersuchungen durchführen, so dass die ursprünglich vorgesehene
gemeinsame Antragstellung Gemeinde/BfOT nicht zielführend ist.
Das Staatliche Bauamt hat entgegen früher vertretenen 1. nicht gegen den Willen der Gemeinde vorgehen wird und 2. man sich der Untersuchung eines qualifizierten Fachplaners Dieser Standpunkt ist neu und eröffnet der Gemeinde |
Das Planfeststellungsverfahren wird erst wieder fortgesetzt, wenn etwaige
Umplanungsarbeiten durchgeführt sind. Die Regierung von Oberbayern
wird dann die Pläne nochmals öffentlich auslegen, d. h. jeder,
dessen Belange durch das Vorhaben berührt sind, kann dann erneut
Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird durch die
Regierung von Oberbayern ein Erörterungstermin anberaumt, bei dem
sowohl die bisher geäußerten als auch neu eingebrachte Änderungen
behandelt werden.
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 08.11.2007 auch eingehend
mit mehreren Anträgen befasst, die in den letzten Wochen bei der
Gemeinde eingegangen sind. Im Einzelnen lauteten diese wie folgt:
a) Antrag der Bewohner der Ortschaft Kleinstockach vom 06.08.2007 (unterzeichnet
von 16 Familien); die Kleinstockacher akzeptieren keinesfalls eine Verschiebung
der Trasse nach Norden, da sie befürchten, dass dies für sie
eine erhebliche Belastung darstellen würde.
b) Antrag der Anwohner der B 388 sowie von Befürwortern der geplanten
Trasse vom 10.09.2007 (unterzeichnet von 430 Personen); die Anwohner
verweisen auf die enorme Belastung der B-388-Ortsdurchfahrt, insbesondere
durch den Schwerlastverkehr und die damit verbundenen Gefahren für
Fußgänger und Radfahrer; sie wollen, dass die B-388-Ortsumfahrung
so schnell wie möglich gebaut wird.
c) Antrag der Bewohner der Ortschaften Aham und Granting vom 11.10.2007
(unterzeichnet von insgesamt 107 Personen); die Antragsteller fordern,
dass in Anbetracht dessen, dass die Verkehrszahlen mit der 3. Start-
und Landebahn des Flughafens noch weiter ansteigen werden, auch für
die Ortschaften Granting und Aham eine Ortsumgehung gebaut wird.
d) Antrag der Bürgerinitiative BfOT vom 14.10.2007 (unterzeichnet
von den 11 Sprechern der Siedlung „Am Ziegelfeld“, Atting,
Landessiedlung, Emling, Reckenbach, Siedlung „Am unteren Feld westlich
der Attinger Siedlung“; die BfOT akzeptiert die derzeit geplante
Trasse keinesfalls und richtet an das Staatliche Bauamt Freising u. a.
den Antrag, die Grundlagen der Planung einer kritischen Prüfung
zu unterziehen und eine Untersuchung in Auftrag zu geben, mit der eingehend
Alternativen geprüft werden.
e) Antrag des Elternbeirates der Hauptschule Taufkirchen (Vils) vom
21.10.2007; der Elternbeirat verweist auf die erheblichen Gefahren, denen
die rd. 680 Schulkinder bei der Überquerung der Bundesstraßen
ausgesetzt sind; der Elternbeirat macht deutlich, dass Taufkirchen dringend
eine Umfahrung braucht, um so wieder sichere Schulwege zu ermöglichen.
Die Anträge wurden, genauso wie die z. Zt. sehr in der Diskussion
stehende Umfahrungsplanung, eingehend in der Sitzung besprochen.
Zur Gemeinderatssitzung bzw. zu Veröffentlichungen hierzu einige
Anmerkungen:
- Nach der Bayerischen Gemeindeordnung haben Zuhörer
bei Gemeinderatssitzungen kein Rederecht. Nur im Ausnahmefall
können
nach der Geschäftsordnung
Betroffene auf jeweiligen Beschluss des Gemeinderates angehört
werden. Somit war es völlig legitim, die Redemöglichkeit
auf die einzelnen Antragsteller zu beschränken, um so einen geordneten
Sitzungsablauf zu gewährleisten. Die Bürgerinnen und Bürger
haben dagegen die Möglichkeit, ihre Meinung bei den Bürgerversammlungen
zu bekunden, die ohnehin derzeit im Gemeindegebiet stattfinden. - Verschiedentlich wurde die verkehrliche Wirkung einer B-388-Ortsumfahrung
mit der Feststellung, dass die Entlastung nur 30 % beträgt, „heruntergespielt“.
Hierzu muss klargestellt werden, dass sich dieser Wert nur auf
das untere Teilstück der Landshuter Straße (vom Marktplatz
bis zur Veldener Straße) bezieht, ansonsten die Entlastungswerte
wesentlich höher
sind. In der Erdinger Straße beträgt die Entlastung voraussichtlich
64 %, in der Veldener Straße 60 % und ebenfalls stark entlastet
würde die Vöttinger Straße mit 47 %.
Was die 30-%ige
Entlastung des unteren Teilstückes der Landshuter
Straße anbelangt, muss berücksichtigt werden, dass hier zwei
Bundesstraßen verlaufen mit einer Durchschnittsbelastung von 15.575
Kfz/Tag (davon 1.359 Lkw). 30 % Entlastung bedeuten etwa 4.700
Fahrzeuge pro Tag weniger, eine enorme Zahl, die spürbar sein
wird. - Gegenstand des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.06.2006 war es, die
vorliegende Planung in mehreren Teilbereichen zu optimieren.
Das Infragestellen aller Planungsgrundlagen bis hin zu einer völligen
Neuplanung würde
die Realisierung des Vorhabens gefährden, d. h. die Gemeinde würde
dann wohl aus dem bis 2010 geltenden Investitionsrahmenplan des
Bundes (5-Jahres-Plan) herausfallen mit der Folge, dass die Finanzierung
wieder völlig neu beantragt werden müsste.
Nach der Umweltverträglichkeitsstudie
ist die Nordumfahrung in der Gesamtbetrachtung aller Schutzgüter
die umweltverträglichste
Variante. Dies sieht im Übrigen auch der Bund Naturschutz in Bayern
e. V. so, der in seiner Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
die Nordtrasse als „ökologisch bessere Trasse“ bezeichnet
und somit gegen die Planung keine Einwände erhoben hat. - Zur Frage einer Umfahrung für die B 15 ist klarzustellen, dass
der Bund diese nicht baut, da längerfristig ein völliger Neubau
der B 15, die B 15 neu Landshut – Rosenheim vorgesehen ist. Die
Alternative wäre der Bau einer sog. „kommunalen Entlastungsstraße“,
einer Möglichkeit, mit der man sich wohl befassen muss, wenn es
in den nächsten Jahren dabei bleibt, dass eine Realisierung des
Abschnittes der B 15 neu Landshut – Rosenheim nicht absehbar ist. Über
die Frage einer kommunalen Entlastungsstraße kann allerdings erst
dann entschieden werden, wenn Klarheit über den Verlauf der
B-388-Ortsumfahrung herrscht.Dies ist nach dem Planfeststellungsbeschluss
der Fall, d. h. erst dann stellt sich die Frage, ob es Sinn macht,
den sog. Dreiviertelschluss herzustellen.
Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 08.11.2007 nach eingehender
Beratung schließlich folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, zu der vom Staatlichen Grundlage für die Untersuchung ist der Gemeinderatsbeschluss
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge
Nach Erlass des möglichen Planfeststellungsbeschlusses In die Untersuchung sind alle bisher erstellten Gutachten Die Verwaltung wird beauftragt, für diese Untersuchung |