Aus Kostengründen
muss die routinemäßige Straßenreinigung
drastisch reduziert werden. Die Grundstückseigentümer
sind deshalb nun in besonderem Maße gefordert, nicht nur
die Gehwege, sondern auch die an das Grundstück angrenzenden
Straßenflächen sauber zu halten und von Unkraut zu befreien.