KOMPASS (1)

Wie im Januar 2001 berichtet, wurde der KOMPASS von
der Bayerischen Beamtenfachhochschule in Hof und vom Carl Link/Deutschen
Kommunalverlag mit dem ersten Preis beim Wettbewerb „Die besten
Amtsblätter Bayerns“ ausgezeichnet. Die Begründung
blieben wir Ihnen bisher schuldig.

Die Zeitschrift „KommunalPraxis BY“ publizierte
in ihrer Ausgabe 4/2001 unter dem Titel „Amtsblätter als
Instrumente des kommunalen Marketing“ das Ergebnis des Wettbewerbs
und gab Modalitäten sowie Beurteilungskriterien bekannt. Eine
Zusammenfassung wollen wir hier nachreichen.

Beurteilungskriterien und Ergebnis
des Wettbewerbs „Die besten Amtsblätter Bayerns“

Die eingesandten Amtsblätter wurden u.a. von vier
Fachhochschullehrern der Bayerischen Beamtenfachhochschule in Hof
sowie einer Redakteurin des Carl Link/Deutschen Kommunalverlags
nach folgenden Merkmalen beurteilt:

1. Layout
– Fotos, Grafiken
– Kopfzeilen, Rahmen, Wappen, Überschriften
– Bild auf Titelseite (wenn vorhanden)
– grafisch ansprechender Kopf/Titel
– Abgrenzung amtlicher – nichtamtlicher Teil
– teilweise Gliederung in Rubriken, evtl. deutlich abgesetzt
– mehrspaltig, d.h. gegliederter Text mit Auflockerung
– übersichtliche Gestaltung/Hervorhebung
– Platzierung von Werbung

2. Inhalt
– Inhaltsverzeichnis
– Jugend/Kinderseiten
– Stadtgeschichte/Gemeindedaten u.Ä.
– Veranstaltungskalender
– Bekanntgabe öffentlicher Termine/Sitzungen/Protokolle
– interessante, anregende Nachricht auf Titelseite
– sonstige Gemeindenachrichten (Familiennachrichten u.Ä.)
– Gemeindegeschehen
– Themen aus Kommunalpolitik, Rathaus
– Inhaltliche Struktur, Aufbau

3. Sprache
– Verständlichkeit
– Empfängerorientierung

Die Merkmalsausprägungen unter Punkt 1 und 2 hielten
die Begutachter für etwa gleich wichtig. Deutlich berücksichtigt
wurde die verständliche, empfängerorientierte Sprache,
da die Jurymitglieder der Meinung waren, „dass die Wirksamkeit
des Instruments Amtsblatt entscheidend davon beeinflusst wird, inwieweit
es gelingt, „trockene“ Inhalte, wie zum Beispiel Satzungen
wirklich adressatenbezogen darzustellen“
.

Nach intensiver, mehrtägiger Beratung kam die
Jury zu folgendem Ergebnis:

Platz eins: Gemeinde Taufkirchen (Vils),
Platz zwei: Stadt Fürth,
Platz drei: Kurgemeinde Bad Feilnbach.

Die Ergebnisveröffentlichung schließt mit
einem Aufruf an alle Städte und Gemeinden, ihre Anstrengungen
zur Verbesserung der Amtsblätter fortzusetzen oder einzuleiten,
„denn ein gut gemachtes, ansprechendes und für die
Empfänger verständliches Amtsblatt kann als Teil der gesamten
Marketingstrategie eine wichtige Funktion übernehmen. Es gilt
gewissermaßen als „Visitenkarte“ der Stadt oder
Gemeinde“
, so die Autoren.