Ausgabe 5/02 - 25. April 2002

Verehrte Gemeindebürgerinnen und Bürger,

ich bedanke mich ganz herzlich für das mir zugesprochene Vertrauen, mit dem Sie mich am 3.März 2002 zum 1. Bürgermeister der Gemeinde Taufkirchen (Vils) wiedergewählt haben. Ich betrachte das Wahlergebnis als Bestätigung der bisherigen Arbeit und sichere Ihnen zu, dass ich mich auch weiterhin mit aller Kraft für die Gemeinde Taufkirchen (Vils) in ihrer Gesamtheit mehr …

Ausgabe 11/01 - 29. November 2001

Kommunalwahlen 2002

Am Sonntag, 03. März 2002 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt, d. h. es werden der Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder sowie der Landrat und die Kreisräte gewählt. Der Kompass wird in dieser und in seinen nächsten Ausgaben über die Vorbereitung, den Ablauf und das Ergebnis der Kommunalwahlen informieren. Die amtlichen Bekanntmachungen erfolgen an den gemeindlichen mehr …

Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters und des Gemeinderates

Wahlvorschläge dürfen nur von politischen Parteien und von Wählergruppen (Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. Die Einreichung der Wahlvorschläge kann ab Erlass der Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters, frühestens ab 04.12.2001, spätestens jedoch bis Donnerstag, 10. Januar 2002, 18.00 Uhr, erfolgen. Die Wahlvorschläge sind dem Wahlleiter zuzusenden oder im Rathaus, Attinger Weg 9, Zi.Nr. 102, zu übergeben. Jeder Wahlvorschlagsträger darf mehr …

Wählbarkeit

1. Als sich bewerbende Personen können nur Personen vorgeschlagen werden, die 1.1 Deutsche die im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder – bei der Wahl zum Gemeinderatsmitglied – ausländische Unionsbürger sind; 1.2 für die Wahl zum Gemeinderatsmitglied am Wahltag seit mindestens 6 Monaten in der Gemeinde ihren Aufenthalt haben; für die Wahl mehr …

Wahlvorschlagsträger

Der Begriff der politischen Partei richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz). Wählergruppen sind alle sonstigen Personenvereinigungen oder Gruppen, deren Ziel es ist, sich an Gemeinde- und Landkreiswahlen zu beteiligen. Politische Parteien und Wählergruppen, die verboten sind, können keine Wahlvorschläge einreichen.