Ausgabe 3/01 - 29. März 2001

4. Förderungsempfänger

Eine Förderung erhalten die Käufer von Wohnbauland der Gruppen 1 und 2 der „Vergabe-Richtlinien zum Verkauf von Wohnbauland im Einheimischen-Modell“. Ausgeschlossen sind dabei diejenigen Grundstückseigentümer, die den Kauf über einen Dritten getätigt haben.

5. Fördergebiet

Das Fördergebiet umfasst alle Wohnbaugebiete, die nach Inkrafttreten dieses Förderprogramms entstehen. Hierunter fällt auch das Baugebiet „An der Landshuter Straße“.

6. Verfahren

Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt. Der Förderungsantrag ist rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme bei der Gemeinde einzureichen.

7. Förderungsanspruch

Ein Anspruch auf Förderung besteht nur im Rahmen des zur Verfügung stehenden Fördervolumens. Insbesondere kann nach dem Ablauf von 10 Jahren nach Kauf des Grundstückes kein Anspruch auf Förderung mehr geltend gemacht werden.

8. Inkrafttreten

Das Förderprogramm tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es wird befristet bis 30.04.2002. Taufkirchen(Vils), 01.03.2001 Gemeinde Taufkirchen(Vils) Hofstetter, 1. Bürgermeister

Hinweis

Energiesparendes Bauen wird auch von staatlicher Seite gefördert. Wer daraus Zuschüsse erhält, kann die gemeindliche Förderung nicht mehr in Anspruch nehmen. Informationen zu staatlichen Förderprogrammen finden Sie unter: www.energiewende-erding.de www.kfw.de www.bayerisches-energie-forum.de www.bawi.de www.solarfoerderung.de