Hecken, Sträucher und Bäume im Gehweg- und Straßenbereich

Wir
machen darauf aufmerksam, dass Hecken, Sträucher und Bäume,
die von Privatgrundstücken in den Gehweg- und Fahrbahnbereich hineinragen,
von den Grundstückseigentümern (evtl. Mieter oder Pächter)
zurück zu schneiden sind. Häufig führen solche Missstände
zu Verkehrsbeeinträchtigungen sowie Personen- und Sachschäden.
Sollten die Eigentümer von sich aus die Behinderung nicht wahrnehmen
wollen, ist die Gemeinde Taufkirchen(Vils) zum Einschreiten gefordert.
Die haftungsrechtlichen Belange hat der Eigentümer zu tragen.