Die Sperrfrist für die Ausbringung
von Gülle, Jauche, Geflügelkot
auf Grünlandflächen im Bereich des Landkreises Erding wurde
vom Landwirtschaftsamt Wasserburg auf die Zeit vom 05.12.2004 bis
05.02.2005 festgelegt. Die Anordnung ist im Amtsblatt des Landkreises
(Nr. 44 v. 17.11.2004) vollständig abgedruckt (www.kreis-ed.de).