Grundsteuerreform – die neue Grundsteuer in Bayern

Warum wird die Grundsteuer neu geregelt?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die bisher gültige Berechnungsmethode der Grundsteuer gekippt, unter anderem weil die Einheitswerte für Grundstücke seit 1964 nicht mehr angepasst worden sind. Die steuerliche Bemessungsgrundlage für Grundstücke sei völlig überholt und führe zu gravierenden Ungleichbehandlungen der Grund- und Immobilienbesitzer, so das Urteil. Der Gesetzgeber war deshalb aufgerufen, die Berechnung der Grundsteuer neu zu regeln.

Wieso gibt es nun ein bayerisches Grundsteuergesetz?

Im Jahr 2019 hat der Gesetzgeber das neue Bundesgesetz zur Grundsteuer beschlossen. Für die Bundesländer wurde zusätzlich eine sogenannte „Länderöffnungsklausel“ geschaffen. Jedes Bundesland kann daher für sich die Entscheidung treffen, ob es das Bundesmodell oder ein eigenes Landesmodell umsetzt. Davon haben derzeit sieben Bundesländer Gebrauch gemacht – neben Bayern auch Niedersachsen, Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg, das Saarland und Sachsen. Der Bayerische Landtag hat das Grundsteuergesetz für den Freistaat am 24. November 2021 verabschiedet.

Welche Grundstücksdaten sind in Bayern erforderlich?

Bayern setzt auf ein reines Flächenmodell. Die bayerische Grundsteuer wird künftig nur noch anhand der Fläche des Grundstücks und der Fläche des Gebäudes sowie der Immobiliennutzung berechnet. Der Wert des Grundstücks und der Immobilien, die Lage, das Alter oder der Zustand des Gebäudes spielen bei der Berechnung der Grundsteuer für bayerische Grundstücke keine Rolle mehr.

Wie berechnet sich die Grundsteuer in Bayern?

Die bayerische Grundsteuer berechnet sich nach festen sogenannten Äquivalenzzahlen. Daraus errechnet das zuständige Finanzamt einen Steuermessbetrag. Dieser Messbetrag wird dann mit dem individuellen Hebesatz der Kommune multipliziert, in deren Gemeindegrenzen sich das Grundstück oder die Immobilie befindet. Die Höhe des Hebesatzes legen die Kommunen weiterhin selbst fest. Der Hebesatz der Kommune bestimmt als Prozentsatz am Ende der Berechnung die tatsächliche Höhe der zu zahlenden Grundsteuer.

Ab wann gelten die neuen Grundsteuergesetze?

Die Neuregelungen zur Grundsteuer gelten ab 01. Januar 2025.

Wann muss eine Grundsteuererklärung abgegeben werden?

Waren Sie am 01. Januar 2022 (Mit-)Eigentümer/in eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern?

Dann aufgepasst:

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümer/innen sowie Inhaber/innen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert.

Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 01. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.

Die Finanzverwaltung hat außerdem erklärt, dass Schreiben nur an Privatpersonen versandt werden. Unternehmen erhalten keine gesonderten Schreiben, die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen besteht aber auch hier, sofern das Unternehmen zum 01. Januar 2022 Eigentümer von Grundbesitz war.

Was ist zu tun?

Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde. Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.

Die Vordrucke für die Grundsteuer-Erklärung in Papierform sind derzeit noch nicht im Taufkirchener Rathaus erhältlich.

Sie sind steuerlich beraten?

Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung (z.B. Steuerberater) erfolgen.

Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?

Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern. Informationen stehen zur Verfügung unter www.grundsteuerreform.de.

Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?

Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de.

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Mo bis Do von 08.00 bis 18.00 Uhr und Fr von 08.00 bis 16.00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar: Tel. 089 30700077.